Das qualifizierte Arbeitszeugnis-
Formulierungen und Geheimcodes richtig deuten
Die Sache mit dem Geheimcode in der Zeugnissprache
Hier können Botschaften im Arbeitszeugnis versteckt sein
Prüfung des qualifizierten Arbeitszeugnisses
Gängige Techniken für Negativbewertungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
Die korrekte Reihenfolge im qualifizierten Arbeitszeugnis
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnis
1. Der offizielle Briefkopf des Unternehmens
2. Die Einleitung des qualifizierten Arbeitszeugnisses
3. Unternehmensbeschreibung im qualifizierten Arbeitszeugnis
4. Präzise Tätigkeitsbeschreibungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
5. Die Leistungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis
a. Die einfache Leistungsbeurteilung
b. Die differenzierte Leistungsbeurteilung
6. Die Beurteilung des Sozialverhaltens im qualifizierten Arbeitszeugnis
7. Die Führungsverantwortung im qualifizierten Arbeitszeugnis
8. Die unheimlich wichtige Schlussformel
Versteckte Mitarbeiterwünsche im Arbeitszeugnis
Sonstige Infos rund um das qualifizierte Arbeitszeugnis
Fazit und FAQs
Die Sache mit dem Geheimcode in der Zeugnissprache
Hier können Botschaften im Arbeitszeugnis versteckt sein
Formulierungen mit zweideutigen Aussagen / Botschaften in der
Leistungsbeurteilung
Formulierungen mit zweideutigen Aussagen / Botschaften in der
Verhaltensbeurteilung
Formulierungen in der Schlussformel
Fehler im Briefkopf des Unternehmens
Fehler in der formalen Reihenfolge des Zeugnistexts
Auffällige Formatierungsfehler im Text
Betonung von Unwichtigem oder Selbstverständlichkeiten
Verwendung von offensichtlichen Übertreibungen
Weglassen von einer wesentlichen Bewertung
Passive Formulierungen werten die Leistungen ab
Zeugnislänge: Ein kurzes Zeugnis bei langer
Beschäftigungsdauer
Statement durch die Unterschrift: Wer hat unterschrieben?
Prüfung des qualifizierten Arbeitszeugnisses
und zuverlässig <<
Treffer in den Google-SERPs zur Analyse der tatsächlichen Bedeutung:
Gängige Techniken für Negativbewertungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
1. Tipps zur Leerstellen- und Auslassungstechnik („beredtes Schweigen“)
Beispiele für übliche Trias im Arbeitszeugnis
fleißig, pünktlich und ehrlichVorgesetzen, Kollegen und Kunden
..zeigte stets Eigeninitiative, sehr großen Fleiß und Eifer.
Frau Fuchs war stets fleißig und pünktlich.
Kommentar: Da die Trias unvollständig ist, kann davon ausgegangen werden, dass es mit der Ehrlichkeit haperte!
Das Verhalten von Herrn Hahn war gegenüber seinen Vorgesetzen und Mandanten stets einwandfrei.
Kommentar: Da die Kollegen in der Aufzählung fehlen, gab es Probleme auf kollegialer Ebene!
Wir wünschen Frau Otter alles Gute und Erfolg.
Kommentar: In diesem Beispiel wird mitgeteilt, dass Frau Otter bisher keinen Erfolg hatte! Die richtige Formulierung würde lauten „…und weiterhin viel Erfolg“. Durch das Weglassen des Wörtchens „weiterhin“ bekommt das Zeugnis einen heftigen Dämpfer.
2. Tipps zur Reihenfolgetechnik
Das Verhalten von Herrn Specht war gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten stets einwandfrei.
Kommentar: Zum Vorgesetzen war das Verhältnis nicht gut, da er/sie nicht an erster Stelle genannt wird.
3. Tipps zur Ausweichtechnik
Beispiele
Pünktlichkeit für eine Führungskraft
(statt Führungseigenschaften wie Durchsetzungsvermögen)
Sparsamer Umgang mit Bürobedarf bei einem Vertriebsmitarbeiter
(statt Verkaufserfolge)
Freundlichkeit bei einem Mediengestalter
(statt einer kreativen, erfolgreichen Arbeitsweise)
4. Tipps zur Knappheitstechnik
Umfasst das Zeugnis für einen langjährigen Mitarbeiter kaum eine halbe Seite oder ist die Beurteilung wesentlich kürzer als die Aufgabenbeschreibung, so wird schon aus der Kürze deutlich, dass es über den scheidenden Mitarbeiter nicht viel Gutes zu sagen gibt. Knappe Sätze ohne Adjektive und andere positiv besetzte Beschreibungen nehmen dem qualifizierten Zeugnis die Schlagkraft.
5. Tipps zur Widerspruchstechnik
Beispiel
Frau Raabe arbeitete jederzeit äußerst umsichtig, gewissenhaft und genau. Ihre Vorgehensweise war sehr ergebnisorientiert und praxisgerecht (Kriterium Arbeitsweise Note 1). Sie hat häufig mit großem Einsatz Beiträge zum Erfolg unserer Dienstleistungen erbracht (Kriterium Leistungsbereitschaft Note 5).
Kommentar: Beide Aussagen stehen im Widerspruch zueinander - mit dem Ergebnis, dass die Note 1 ihre hohe Aussagekraft verliert! Durch die Einschränkung mit dem Wort „häufig“ wird klar, Frau Raabe hat nur zeitweise halbwegs gut gearbeitet. Der Ausdruck „mit großem Einsatz“ entlarvt sie als Schaumschlägerin ohne großen Erfolg. Die unterschiedliche Benotung ist ein deutlicher Hinweis für den Leser, dass etwas mit Ihrer Arbeitsqualität nicht stimmt.
Extra-Tipp
Ein häufig verwendeter Widerspruch: Im qualifizierten Arbeitszeugnis mit einer Leistungsbeurteilung Note 1 fehlt in der Schlussformel der die Dankes- und Bedauernsformel. Das passt nicht zusammen. Damit wird das Einserzeugnis um mindestens eine Note abgewertet.
6. Tipps zur Andeutungstechnik
„ … hat uns immer wieder in Erstaunen versetzt“
Kommentar: Arbeitsergebnisse sollten ganz sicher nicht in Erstaunen versetzen!
„ … zeigte jederzeit eine erfrischende Offenheit“
Kommentar: Tatsächlich war er/sie uneinsichtig und hat Anweisungen nicht befolgt.
Beispiel für Doppeldeutung
„ … er/sie stand stets voll hinter uns“
Kommentar: Er/Sie war öfter betrunken.
„ Wir bestätigen, dass … “
Kommentar: Wir bestätigen das, weil der Mitarbeiter das verlangt – es handelt sich aber nicht um unsere Aussage!
„ Er/Sie hatte Gelegenheit, …“
Kommentar: Es wurde die Gelegenheit geboten, aber leider nicht genutzt!
7. Tipps zur Einschränkungstechnik
„Er wurde im Fachverband als Experte geschätzt.“
Kommentar: Er wurde dort geschätzt – bei uns aber leider nicht!
Weitere Ausdrücke für Einschränkungen
… wenn es darauf ankommt … (sonst nicht)
… meist … (zu wenig)
… vorwiegend … (ab und zu)
… häufig … (leider nicht immer)
… in der Regel … (zeitweise)
… im Allgemeinen … (oft nicht)
… im Großen und Ganzen … (teilweise)
… weitgehend … (nicht komplett)
8. Tipps zur Passivierungstechnik
Ob die Sätze im Zeugnistext im Aktiv oder im Passiv verfasst sind, macht am Ende den entscheidenden Unterschied. Eine aktiv formulierte Leistungsbeurteilung lässt auf Eigeninitiative schließen – eine passive nicht. Kommen in einem qualifizierten Arbeitszeugnis gehäuft Passivierungen vor, ist die Botschaft eindeutig: hier handelt es sich um einen unselbständigen Mitarbeiter, der nur auf Zuruf etwas umsetzt, von allein macht er nichts.
Weitere Ausdrücke für Passivierungen
„ … wurde eingesetzt …“
„ … wurde beschäftigt …“
„ … wurde ihm/ihr übertragen …“
„ … hatte er/sie zu erledigen …“
„Die Aufgaben, die ihr übertragen wurden, führte sie mit großem Eifer aus.“
Kommentar: Sie machte rein nichts von selbst – alles musste man ihr vorkauen. Sonst blieb alles liegen.
„Sie hatte das Kassenbuch zu führen.“
Kommentar: Eine aktive Formulierung klingt anders, z.B. „Sie beherrschte auch die Kassenbuchführung fehlerfrei.“
9. Tipps zur Negationstechnik / Verneinungstechnik
In der Zeugnissprache gelten doppelte Verneinungen oder die Verneinung von negativen Begriffen als klare Abwertung. Wer im Zeugnis etwas als „gut“ darstellen möchte, sollte auch das Wort „gut“ verwenden. Die Negation „nicht schlecht“ bedeutet im normalen Sprachgebrauch zwar „gut“ – in der Zeugnissprache das Gegenteil.
Beispiel für eine Doppelverneinung
„ … nicht untalentiert …“ (statt talentiert)
Kommentar: statt talentiert
„ … hat nie Anlass zu Klagen gegeben …“
Kommentar: statt ein Lob auszusprechen
Beispiel für eine Doppelverneinung
„ … der erzielte Umsatz war nicht unwesentlich …“
Kommentar: statt „er trug zu wesentlichen Umsatzsteigerung bei“
Beispiel
„ … seine Leistungen waren nicht zu beanstanden …“
Kommentar: statt „seine Leistungen waren anerkannt“
Beispiel für eine Doppelverneinung
„ … er war nicht uninteressant …“
Kommentar: Wir sind an Ihm nicht mehr interessiert!
Die korrekte Reihenfolge im qualifizierten Arbeitszeugnis
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnis
Standardaufbau
Der offizielle Briefkopf des Unternehmens
Das Arbeitszeugnis muss den üblichen Briefkopf des Unternehmens aufweisen, aus dem der Firmenname und die Anschrift hervorgeht. Wichtig: Das Zeugnis soll kein Adressfeld mit der Anschrift des Arbeitnehmers enthalten. Begründung: Das Adressfeld könnte ein Indiz dafür sein, dass das Verhältnis zerrüttet war und das Zeugnis nicht persönlich übergeben, sondern postalisch verschickt wurde.Die Einleitung des qualifizierten Arbeitszeugnisses
Einleitung - Überschrift
Die Überschrift beim Arbeitszeugnis ist erforderlich, damit auf den ersten Blick erkennbar wird, um welches wichtige Dokument es sich handelt. Als Überschrifttext eignet sich „Arbeitszeugnis“, „Qualifiziertes Arbeitszeugnis“ oder „Zeugnis“. Auch ähnliche Überschriften sind denkbar.
Einleitung - Personalien des Arbeitnehmers
Das Zeugnis muss die konkreten Personalien des Arbeitnehmers enthalten, sodass das Arbeitszeugnis in der Folge eindeutig zuordenbar ist. Dazu gehören Anrede, Vorname, Nachname, Akademischer Titel, Geburtsdatum und das Eintrittsdatum ins Unternehmen. Die Wohnadresse wird zwar häufig angegeben – notwendig ist das nicht.
Es ist darauf zu achten, dass die genaue Bezeichnung der beruflichen Tätigkeit im Arbeitszeugnis enthalten ist. Wurde im Beschäftigungsverlauf die berufliche Tätigkeit verändert, zum Beispiel durch Beförderungen, ist dies zu beschreiben. Alle durchlaufenden Stationen im Unternehmen sollten korrekt dargestellt werden. Das Arbeitszeugnis umfasst den vollständigen Beschäftigungszeitraum. Etwaige Freistellungen werden nicht abgezogen.
„Frau Marlene Mauss, geboren am 01.11.1999 in Offenbach am Main, war in der Zeit vom 01.01.2014 bis zum 30.05.2023 in unserem Unternehmen als Kauffrau für Büromanagement beschäftigt.“
„Herr Helmut Hase, geboren am 25.12.1995 in Hamburg, war vom 01.03.2011 bis zum 30.05.2023 in unserem Unternehmen in verschiedenen Positionen tätig, seit 01.04.2013 fungierte er als Leiter der Abteilung Einkauf.“
Unternehmensbeschreibung im qualifizierten Arbeitszeugnis
Die Unternehmensbeschreibung gibt dem Zeugnisleser die Möglichkeit, die Leistungen des Arbeitnehmers präziser einzuordnen. Angaben wie Branche, Art und Größe des Unternehmens sind hilfreich. Gleiches gilt für die Anzahl der Mitarbeiter, Marktposition, Standorte und Angaben zu den Produkten/Dienstleistungen."Die Löwe & Gwotz GmbH ist eine junge Frankfurter Werbeagentur mit den Schwerpunkt Visual Branding. Wir stehen seit 1979 für Communication Development. Die inhabergeführte Agentur mit weiteren Standorten in Köln, Bonn und Berlin beschäftigt ein eingespieltes Team aus Kommunikations-Profis für Classic, Digital und Live."
Präzise Tätigkeitsbeschreibungen im qualifizierten Arbeitszeugnis
Die Tätigkeitsbeschreibungen geben Auskunft, was genau der Arbeitnehmer für Aufgaben und Verantwortungen im Unternehmen hatte. Die einzelnen Tätigkeitsfelder müssen vollständig und zutreffend formuliert werden, damit sich der Zeugnisleser ein realistisches Bild über die Jobeignung und Berufserfahrung machen kann.Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibungen hängt davon ab, wie lange und wie qualifiziert der Arbeitnehmer beschäftigt war. Zu allgemeine Beschreibungen (z.B. Er betreute Mandanten – das kann alles heißen!) gelten als schwammig und werden negativ eingeordnet.
- Fertigung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Einrichtungen von Finanzbuchhaltungen
- Führung von laufenden Buchhaltungen und deren Überwachung
- Prüfung der Steuerbescheide und ggf. Einlegen von Rechtsmitteln
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Verhandlungen mit dem Finanzamt im Aufgabenbereich
- Betreuung der Auszubildenden im Fachbereich Steuern
Extra-Tipp
Achten Sie auf eine „aktive“ Formulierung der Tätigkeitsbeschreibungen! „Passive“ Formulierungen, wie „Herr Eichhorn wurde in der Verwaltung eingesetzt“ oder „Wir haben Herrn Eichhorn auch Aufgaben im Sekretariat übertragen“, klingen abwertend! Um ein Vielfaches besser klingt „Herr Eichhorn war für den Bereich Verwaltung verantwortlich.“ „Bei Engpässen übernahm Herr Eichhorn auch Aufgaben im Sekretariat.“
Die Leistungsbeurteilung im qualifizierten Arbeitszeugnis
a. Die einfache Leistungsbeurteilung
Eine einfache Leistungsbeurteilung erfolgt in gebräuchlichen Formulierungen, die üblichen Schulnoten entsprechen. Die Abstufung wird durch die Verwendung der Worte „volle“, „vollste“ und „stets“ ausgedrückt (klassische Leistungsbeurteilung). Alternativ können auch adäquate Formulierungen gefunden werden. Eine schlechte Beurteilung wird mithilfe von einschränkenden Worten dargestellt, z.B. mit „insgesamt“ oder „hat versucht“.„ … hat die übertragen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“
„ … wir waren mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“
„ … die erbrachten Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.“
Gute Leistungen – Note 2
„ … hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“
„ … hat den Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen.“
Befriedigende Leistungen – Note 3
„ … hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“
„ … hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.“
Ausreichende Leistungen – Note 4
„ … hat unseren Erwartungen entsprochen.“
„ … hat zufriedenstellend gearbeitet.“
Mangelhafte Leistungen -Note 5
Ungenügende Leistungen – Note 6
b. Die differenzierte Leistungsbeurteilung
Aus der einfachen Leistungsbeurteilung lässt sich das Leistungsvermögen des Arbeitnehmers nicht oder nur unzureichend ablesen. Dagegen erlaubt die differenzierte Leistungsbeurteilung, die aus aussagekräftigen, themenbezogenen Einzelbeurteilungen besteht, ein genaues Bild über das Arbeitsvermögen des Arbeitnehmers. Je detaillierter auf einzelne Leistungskriterien eingegangen wird, desto aussagekräftiger ist das Arbeitszeugnis.
Die einzelnen Leistungskriterien bei der Leistungsbeurteilung
Arbeitsbereitschaft (Wollen)
Beinhaltet: die Motivation, den Fleiß und Arbeitswillen des
Arbeitnehmers
theoretischen Kenntnisse
Arbeitsweise (Einsatz)
Beinhaltet: Selbständigkeit, Eigeninitiative, Zuverlässigkeit
Arbeitseffizienz
Extra-Tipp
Im qualifizierten Arbeitszeugnis müssen auf jeden Fall alle berufsspezifischen Merkmale berücksichtigt werden. In bestimmten Branchen oder Berufsgruppenwerden typische Eigenschaften vorausgesetzt, die in einem vollständigen Arbeitszeugnis erwähnt werden sollten. Fehlt die entsprechende Aussage (Auslassungen), wirft es Zweifel auf den Mitarbeiter.
Beispiele
Bei einer Kassiererin wird eine Aussage über die Ehrlichkeit/Vertrauenswürdigkeit erwartet.
Bei einer Führungskraft muss ein Urteil über die die Führungsfähigkeit gefällt werden.
Bei einem Berufskraftfahrer muss die Unfallfreiheit erwähnt werden.
Die Beurteilung des Sozialverhaltens im qualifizierten Arbeitszeugnis
Ein weiteres wichtiges Kriterium im qualifizierten Arbeitszeugnis sind die Aussagen über das soziale Verhalten. Hier spielen Aspekte wie Benehmen, Höflichkeit und Zuverlässigkeit eine Rolle. Dies sind elementare Voraussetzungen für ein gutes und reibungsloses Betriebsklima.
„Sein Verhalten war jederzeit und in jeder Hinsicht vorbildlich.“
„Er wurde als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter sehr geschätzt.“
„Sein Verhalten war vorbildlich und loyal.“
„Sein Verhalten war gut.“
„Sein Verhalten war jederzeit zufriedenstellend.“
„Sein Verhalten im Wesentlichen zufriedenstellend.“
„Sein Verhalten war zumeist einwandfrei.“
Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden
Kommentar: Die richtige Reihenfolge wurde eingehalten! Ohne Wenn und Aber Note 1.
Beispiel
„Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Mandanten war jederzeit und in jeder Hinsicht vorbildlich.“
Kommentar: Der Vorgesetzte wurde nicht in der Reihe genannt. Dies bedeutet: Gegenüber Kollegen und Mandanten war das Verhalten ganz gut, mit dem Chef hatte er Probleme!
Kommentar: Die Reihenfolge wurde nicht eingehalten. Der Kollegen kommen in der Aufzählung erst hinter den Kunden. Dies bedeutet: Mit den oder einem Kollegen gab es größere Probleme!
Die Führungsverantwortung im qualifizierten Arbeitszeugnis
Bei leitenden Angestellten oder Managern spielt die Beurteilung der Führungsleistung eine zentrale Rolle. Fragen wie „Wie groß war die Abteilung?“ oder „Für wie viele Personen wurde Verantwortung getragen?“ liefern entscheidende Details, um die Führungserfahrung konkret einzuschätzen. Dazu gehören Aussagen über den persönlichen Führungsstil (kooperativ, straff, teamorientiert oder verständnisvoll) und über die Führungserfolge (Betriebsklima, wirtschaftlicher Erfolg).„Ihre Mitarbeiter motivierte und überzeugte sie durch einen kooperativen Führungsstil und war in Ihrer Abteilung jederzeit anerkannt. Frau Fanny Fuchs informierte ihr Team, regte Weiterbildungsmaßnahmen an, gierte Aufgaben und Verantwortung sinnvoll und erreichte so ein sehr hohes Abteilungsergebnis.“
„Frau Fanny Fuchs motivierte und überzeugte Ihr Team durch einen straffen Führungsstil sowie anhand gemeinsam vereinbarter, klarer Zielvorgaben zu anhaltend guten Ergebnissen, wobei sie mit Ihrer Abteilung unsere hohen Erwartungen bestens erfüllte.“
„Frau Fanny Fuchs war jederzeit in der Lage, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren und zu stets zufriedenstellenden Leistungen zu führen.“
„Bei Bedarf leitete Frau Fanny Fuchs ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich an, verstand es, sie sachgerecht zu motivieren und führte sie so zu soliden Ergebnissen.“
„ Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern war Frau Fanny Fuchs ein verständnisvoller Vorgesetzter.“
„Frau Fanny Fuchs war stets um die Anerkennung seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht.“
Die unheimlich wichtige Schlussformel
Der Schlussformel kommt beim qualifizierten Arbeitszeugnis eine besondere Rolle zu. Im besten Fall unterstreichen die Einzelheiten der Schlussformulierung das Positive im vorangegangenen Zeugnistext oder – im schlechtesten Fall wird der vorangegangene Text infrage gestellt. Auch für die Schlussformulierung gelten standardisierte Formulierungen, die in gewisser Weise eine Benotung enthalten.
(„auf eigenen Wunsch“, „betriebsbedingt“, „in beiderseitigem Einvernehmen“)
b. Dank für die geleistete Arbeit
Bedauern über das Ausscheiden
Zukunftswünsche
a. Der Beendigungsgrund im qualifizierten Arbeitszeugnis: Gefeuert oder nicht?
„Frau Hildegard Hund verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.“
„Wir bedauern sehr, dass Herr Heinrich Huhn aus betrieblichen Gründen endet.“
„Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Vertrags.“
„Frau Anni Amsel scheidet zum xx.yy.zzzz aus unserem Unternehmen aus.“
„Wir bedanken uns bei Herrn Bernd Blume für die stets sehr gute Arbeit und bedauern sein Ausscheiden sehr. Wir wünschen ihm beruflich und privat alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
„Wir danken Herrn Bernd Blume für die stets gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen diesem allseits anerkannten Mitarbeiter auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin Erfolg."
„Wir danken Herrn Bernd Blume für die erfolgreiche Zusammenarbeit, bedauern, dass er uns verlässt, und wünschen für die Zukunft alles Gute." (der Erfolg fehlt!)
„ Wir danken Herrn Bernd Blume und wünschen ihm alles Gute.“ (Das Bedauern und der Erfolg fehlen!)
„Für die Zukunft wünschen wir Herrn Bernd Blume alles Gute und viel Glück.“ (Bedauern und Erfolg fehlen – nur mit viel Glück wird er Erfolg haben!)
Versteckte Mitarbeiterwünsche im Arbeitszeugnis
Natürlich hat Frau Löwe auch ….
Gerne bestätigen wir Frau Löwe, dass
Sonstige Infos rund um das qualifizierte Arbeitszeugnis
Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis haben ...
... Arbeitnehmer
... Befristet Beschäftigte
... Leiharbeitnehmer
... Freie Mitarbeiter
... Auszubildende
... Aushilfen
... Praktikanten / Volontäre
... Studenten /Werkstudenten
... Arbeitnehmerähnliche Personen
Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder einer vorgesetzten Person ausgestellt werden. In größeren Betrieben ist das der Abteilungsleiter oder der unmittelbare Vorgesetzte. Wichtig ist, dass ein ranghöherer Mitarbeiter das Zeugnis ausstellt und unterschreibt, sonst wird das Zeugnis abwertend interpretiert. Wird das Zeugnis von einem Mitarbeiter im Auftrag (i.A.) unterschrieben, ist dies ein Hinweis, dass der ausscheidende Arbeitnehmer keinen guten Stand hatte. Der Chef hat sich nicht mehr die Mühe gemacht, das Zeugnis selbst zu unterschreiben.
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, das heißt mit Kündigung oder Auslaufen des Vertrags, hat der Arbeitnehmer den Rechtsanspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen keine Rolle. Zwar hast sich eingebürgert, dass viele Unternehmen automatisch ein Arbeitszeugnis ausstellen, wenn der Mitarbeiter ausscheidet - von Rechtswegen muss der Arbeitnehmer aktiv das Arbeitszeugnis einfordern.
Dabei kann er sich aussuchen, ob er ein einfaches Arbeitszeugnis verlangt, oder besser ein qualifiziertes. Kündigt der Arbeitnehmer, ist es sinnvoll, mit der schriftlichen Kündigung um ein Arbeitszeugnis zu bitten.
Bitte um Ausstellung eines qualifizieren Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte/ Frau/Herr xy,
mit Austritt aus Ihrer Firma zum xx.yy.zz möchte ich Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach § 109 Abs.1 S.3 GewO bitten.
Um eine zeitnahe Erledigung bis zum xx.yy. bin ich dankbar. Gerne hole ich das Zeugnis persönlich bei Ihnen ab.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Das einfache Arbeitszeugnis kann jederzeit, auch Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen, angefordert werden. Hier gibt es keine konkrete Frist. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Mitarbeiterunterlagen im Unternehmen noch vorhanden sind.
Für die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gilt eine dreijährige gesetzliche Frist – ggf. sind arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen im Einzelfall noch kürzer. Für die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gilt eine dreijährige gesetzliche Frist – ggf. sind arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen im Einzelfall noch kürzer.
Da es mit dem Zeitablauf schwieriger wird, den Arbeitnehmer angemessen zu beurteilen, gibt es in der Rechtsprechung die verschiedensten Urteile. Eine eindeutige Rechtslage ist deshalb schwierig. Es ist empfehlenswert, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schnell anzufordern, wenn es aussagekräftig sein soll.
Fehlzeiten im Arbeitszeugnis
Hinweise auf Fehlzeiten, z.B. die Elternzeit oder Krankheit, sind im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht erlaubt – es gibt aber Ausnahmen. Steht die Arbeitszeit in einem deutlichen Missverhältnis zur Fehlzeit, ist es möglich, die Fehlzeit im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Ist beispielsweise ein Arbeitnehmer erst kurz beschäftigt und geht dann in die Elternzeit, bekommt der Zeugnisleser ansonsten einen falschen Eindruck über die vorhandene Berufserfahrung.
Was tun, wenn das qualifizierte Zeugnis nicht ordnungsgemäß ist?
Entspricht das Arbeitszeugnis nicht den formalen und rechtlichen Anforderungen, enthält es inhaltliche oder orthographische Fehler oder sind die Beurteilungen im Text widersprüchlich, so sollten Sie sich an den Arbeitgeber wenden, und um Korrekturen bitten. Ein Recht auf förmlichen Widerspruch gibt es allerdings nicht.
Zeigt sich der Vorgesetzte hinsichtlich der Verbesserungsvorschläge uneinsichtig, so bleibt nur, vor dem Arbeitsgericht die Berichtigung einzuklagen. Ihr Arbeitgeber muss vor Gericht beweisen, dass das erstellte Zeugnis vollständig und richtig ist.
Allerdings müssen Sie den Beweis erbringen, weshalb Sie eine deutlich bessere Bewertung verdient haben, wenn das Zeugnis aufgewertet werden soll. Die Chancen, dass Ihr Arbeitgeber das Zeugnis in Ihrem Sinne ändert, ist groß, denn Zeugnisprozesse sind unter dem Strich für ehemalige Vorgesetzte einfach lästig.
Wann verjährt der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Für Arbeitszeugnisse gibt es keine gesonderte Verjährungsfrist. Vielmehr gilt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Ereignis liegt.
Qualifizierte Arbeitszeugnisse, die detaillierte Angaben zur Leistung enthalten, können nur zeitnah erstellt werden, solange sich der Vorgesetzte noch an das Leistungsvermögen erinnert und entsprechende Personalunterlagen vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, erlischt der Anspruch auf das Zeugnis.
Übt der Arbeitnehmer sein Recht auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses über einen längeren Zeitraum nicht aus, sodass der Arbeitgeber davon ausgeht, das Recht wird nicht mehr geltend gemacht, kann eine Verwirkung eintreten.
Das Zwischenzeugnis
Wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Der Unterschied zum Endzeugnis liegt darin, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen nicht verlässt, sondern weiterhin im Unternehmen beschäftigt ist. Daher wird das Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform verfasst und enthält kein Beendigungsdatum. Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis.
Triftige Gründe, um sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen
Wechsel des Vorgesetzten
Beförderung oder Abteilungswechsel
Drohender Stellenabbau oder eine Betriebsübernahme
Drohende Insolvenz
Wenn die Kündigung in Aussicht gestellt wird
Wenn eine Weiterbildung absolviert wurde
Wenn Sie sich bewerben möchten
Bei einer Arbeitsunterbrechung (Erziehungsurlaub, Sabbatical o.ä.)
Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Banken
Bitte um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses
Sehr geehrte/ Frau/Herr xy,
Bitte verbinden Sie meine Anfrage nach einem Zwischenzeugnis nicht mit der Vermutung, dass ich die Firma verlassen möchte. Ich versichere Ihnen, dass ich mit meiner Beschäftigung außerordentlich zufrieden bin und meine berufliche Zukunft weiterhin auf die Firma xy ausrichte.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Arbeitszeugnis ist schriftlich zu verfassen – eine elektronische Form wird vom Gesetz ausgeschlossen. Es muss auf DIN A4-Papier ausgedruckt werden und optisch einwandfrei sein. Es dürfen keine Fehlerverbesserungen und sonstigen Beschädigungen sichtbar sein. Handschriftliche Zeugnisse entsprechen heute nicht mehr der üblichen Norm. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert werden und klar verständlich sein. Achten Sie nicht nur auf den Zeugnisinhalt, sondern auch die äußere Zeugnisform.
Ist kein Wohlwollen im Zeugnistext erkennbar, muss dies ausreichend begründet werden. Einmaliges Fehlverhalten oder Abmahnungen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis. Es darf keine versteckten, geheimen Botschaften oder Geheimzeichen enthalten. In Deutschland muss es in deutscher Sprache verfasst werden. Das Zeugnis darf keine Rechtschreibfehler, Grammatikfehler oder Interpunktionsfehler enthalten. Auch die Absatzstruktur und Formatierungsfehler sollten, soweit vorhanden, geändert werden. Achten Sie auf versteckte Fehler im Firmenbriefkopf oder verwendete Sonderzeichen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für Arbeitszeugnisse. Aufgrund des AGG dürfen keine Benachteiligungen erfolgen, die den Mitarbeiter in den folgenden Punkten diskriminieren:
Keine Benachteiligungen aufgrund von ...
… aufgrund seiner Herkunft oder Rasse (… Herr Ali ist Pakistani …)
... aufgrund seines Geschlechts (… sie wusste ihre weiblichen Reize
einzusetzen)
... aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung (… aufgrund seines
Islamischen Glaubens …)
... aufgrund seines Alters (… hat als jüngste Mitarbeiterin überzeugt …)
... aufgrund seiner sexuellen Identität (… er suchte umfassendes
Einfühlungsvermögen im Kollegenkreis …)
... aufgrund einer Behinderung (… trotz Behinderung war sie in der Lage …)
Zeugnistext / Beurteilung |
Geheimcode / Tatsächliche Aussage |
Sie war tüchtig und wusste sich |
Sie war eine unangenehme Arbeitnehmerin, |
Mit seinen Vorgesetzten kam er gut |
Er war ein Ja-Sager ohne Rückgrat … |
Sie trat stets engagiert für die Interessen |
Sie war Mitglied des Betriebsrats … |
Er trat sowohl innerhalb als auch |
Er war in der Gewerkschaft aktiv … |
Er war bei allen Kunden immer |
Er machte in Verhandlungen sehr schnell |
Sie war gesellig und trug zur |
Sie hatte einen ausgeprägten Hang |
Er war stets ein umgänglicher, toleranter |
Bei Kollegen beliebt, beim Chef leider |
Sie erledigte alle Aufgaben |
Ihre Entscheidungen waren kleinlich |
Er zeigte immer viel Verständnis |
Er war faul oder nicht in der Lage, |
Sie bewies in jeder Hinsicht |
Sie war auf der Suche nach sexuellen |
Mit großem Eifer machte er sich |
Trotz Bemühungen hatte er keinen Erfolg … |
Sie hatte stets alle gestellten |
Sie hat sich an Firmeneigentum bereichert |
Er war aufgrund seiner Pünktlichkeit |
Außer Pünktlichkeit konnte er nichts, |
Sie besitzt ein gutes Fachwissen und zeigt |
Sie besitzt kaum Fachwissen und überspielt |
Beim Umgang mit Kollegen und |
Er war oft uneinsichtig und hat Anweisungen |
Ihr umfangreiches Fachwissen wurde |
Sie war ein Schwatzmaul und hielt die |
Er war Neuem gegenüber immer |
Er konnte mit Neuerungen nichts anfangen |
Sie delegierte Aufgaben erfolgreich |
Sie drückte sich gerne vor der Arbeit und |
Er erledigte alle Aufgaben im Rahmen |
Er konnte, wenn überhaupt, nur Tätigkeiten |
Sie erledigte Ihre Aufgaben mit ihrer |
Sie verbreitete Chaos und war mit allem |
Er erledigte seine Aufgaben auf |
Er arbeitete ineffektiv und umständlich … |
Ihr wurde die Gelegenheit geboten, |
Leider hat sie die Gelegenheit nicht genutzt |
Er hatte Ideen und Anregungen, |
Seine Anregungen wurden nicht |
Sie ist eine anspruchsvolle und kritische |
Sie hatte immer etwas zu meckern … |
Er war kontaktbereit |
Er hatte Probleme im Umgang mit |
Sie konnte das Niveau ihrer |
Sie stand auf der Stelle und wurde |
Er erfüllte seine eigenen Planungsziele |
Die Planungsziele des Arbeitgebers aber nicht |
Sie hat ein bescheidenes und zuvorkommendes |
Sie ist unterwürfig und gehemmt |
Er führte mit fester Hand |
Autoritärer Führungsstil |
Sie hat die Aufgaben stets sehr ordnungsgemäß |
Sie hat eine sehr bürokratische, |
Festgefügte Ansichten wusste er gut zu |
Der Mitarbeiter war nicht nur unangenehm, |
Er verfügt über Fachwissen |
Falls er über Fachwissen verfügt, |
Sie widmete sich ihrer Arbeit mit großer |
Fachlich ist sie eine Niete … |
Er war immer pünktlich |
Sonst gab es nichts Positives über ihn |
Er zeichnete sich in besonderer Weise |
Er hatte keinerlei Durchsetzungsvermögen |
Sie setzte sich mit Ihren Kollegen aktiv |
Sie wurde sogar handgreiflich … |
Er ist jederzeit in der Lage, seine Meinung |
Er kann mit Kritik nicht umgehen … |
Durch ihr angepasstes Wesen ist die |
Sie ist eine unbedeutende Mitläuferin … |
Er erledigte alle anfallenden Arbeiten |
Er hat es versucht aber nicht geschafft, |
Sie verfügt über ein besonderes |
Schwatzbase |
Er war ein umgänglicher Mitarbeiter |
Keiner konnte ihn leiden … |
Sie war ehrlich |
Sie war unehrlich |
Wir waren bis zum Schluss von seiner |
Leider hatten wir uns geirrt … |
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten |
Das Verhalten gegenüber Kollegen |
Sie bemühte sich, den Anforderungen |
Es ist ihr aber leider nicht gelungen! |
Mit großem Elan erledigte er die ihm |
Er arbeitete völlig unstrukturiert und ohne Linie |
Sie arbeitete mit großer Genauigkeit |
Sie war völlig unflexibel und hat alle damit genervt … |
Wir wünschen ihm alles Gute und |
Er war leider dauernd krank … |
Sie hatte stets eine erfrischende |
Sie hatte keinerlei Manieren … |
Diese Punkte gehören nicht in ein Arbeitszeugnis
Es gibt Fakten über den ausscheidenden Arbeitnehmer, die zwar andere Vorgesetzte brennend interessieren würden, die aber eindeutig nicht in ein Arbeitszeugnis gehören. Hierbei handelt es sich in erster Linie um persönliche Fakten und Umstände aber auch Hinweise auf ein Fehlverhalten etc.
Die folgende Liste enthält Tabus für das Arbeitszeugnis
Kündigungsgrund (darf nur mit Zustimmung erfolgen)
Schwangerschaft
Elternzeit (wenn dadurch keine erhebliche Unterbrechung entstand)
Engagement im Betriebs- oder Personalrat
Engagement in der Gewerkschaft
Hinweise zu Streikverhalten und Aussperrung
Mitgliedschaft in einer politischen Partei
Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
Behinderungen / Schwerbehinderteneigenschaft
Fakten aus dem Privatleben (soweit diese das Berufliche nicht
berühren)
Hinweise zu Nebentätigkeiten
Fakten über die Gesundheit (wenn die Arbeitsfähigkeit dadurch nicht
beeinträchtigt wird)
Anzahl der Krankentage (wenn die Fehlzeit im Verhältnis zur
Arbeitszeit nicht beträchtlich ist)
Hinweise auf die sexuelle Orientierung
Hinweise auf Arbeitslosigkeit
Details aus dem Arbeitsvertrag
Alkohol- und Drogenkonsum
Hinweise auf erteilte Abmahnungen
Hinweise auf Führerscheinverlust
Verdacht auf strafbare Handlungen
Hinweise auf Straftaten soweit diese bei denen kein Bezug zum
Arbeitsverhältnis besteht – (Achtung: bei nachgewiesenen Straftaten
mit beruflichen Bezug, z.B. bei Untreue zum Nachteil der Firma oder
den Kollegen, muss ein Hinweis ins Arbeitszeugnis, da sonst eine
Schadenersatzpflicht gegenüber einem späterem Arbeitgeber
entstehen kann).
Hinweise auf ein laufendes Ermittlungsverfahren mit betrieblichem
Bezug (im Zweifel für den Angeklagten)
Einkommens- und Gehaltsangaben
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Hinweise zum Wettbewerbsverbot
Fazit zum qualifizierten Arbeitszeugnis
Im Laufe der Zeit hat sich für Arbeitszeugnisse eine gängige Geheimsprache entwickelt, die etwas anderes aussagt, als man auf den ersten Blick liest. Durch das Internet hat jeder die Möglichkeit, sein Arbeitszeugnis nach kritischen Aussagen zu überprüfen. Versteckte Botschaften finden sich nicht nur im Text, sondern auch im Briefkopf oder in der Absatzstruktur. Auch die Reihenfolge, die Textlänge und die Unterschrift sind von Bedeutung. Eine wichtige Relevanz besitzt die Schlussformel. Weicht sie notenmäßig vom restlichen Zeugnistext ab, wird das Arbeitszeugnis insgesamt nochmal abgewertet.
Häufige Fragen: FAQ zum qualifizierten Arbeitszeugnis
Muss ich das Arbeitszeugnis abholen?
Ja, es gibt rechtlich keinen Anspruch auf Zusendung des Arbeitszeugnisses. Die Pflichten des Arbeitgebers beziehen sich nur auf die Zeugnisausstellung. Wird das Zeugnis nicht abgeholt, kann eine Klage beim Gericht verloren gehen. In Einzelfällen gibt es Ausnahmen. Wird der Arbeitgeber aus plausiblen Gründen darum gebeten und ein frankierter Rückumschlag zur Verfügung gestellt, ist es dem Arbeitgeber zuzumuten, das Arbeitszeugnis per Post zu versenden.
Wird der Bitte um ein Arbeitszeugnis nicht nachgekommen, kann das Zeugnis beim Arbeitsgericht eingeklagt werden. In dringenden Fällen kann im Eilverfahren bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Entsteht dem Arbeitnehmer aufgrund des fehlenden Zeugnisses ein wirtschaftlicher Schaden, etwa weil er keinen neuen Arbeitsplatz findet, kann er Schadenersatz vom alten Brötchengeber verlangen.
Das Vertrauen der Arbeitgeber auf die Wahrheit in Arbeitszeugnissen ist schützenswert. Kommt die Wahrheit über ein gefälschtes Zeugnis ans Licht, kann es teuer werden. Wer sich mit einem unrechtmäßigen Zeugnis einen Job erschleicht, muss unter Umständen den Lohn zurückbezahlen, wenn er die zur Ausübung notwendigen Qualifikationen nicht besitzt. Fliegt die Fälschung und die Vorspiegelung der falschen Tatschen erst nach Jahren auf, kann trotz tadelloser Leistungen die Kündigung ausgesprochen werden.
Es empfiehlt sich, im Klagefall einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jeder Beteiligte seine Anwaltskosten selbst. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert in Höhe eines Bruttomonatslohns. Die Gebühr wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Hier fallen die Verfahrensgebühr, die Termingebühr, und die Auslagenpauschale plus der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Bei einem Bruttolohn in Höhe von 3.500 EUR ist mit ca. 900 EUR zu rechnen. Wer eine Berufsrechtschutzversicherung abgeschlossen hat, zahlt die Selbstbeteiligung.