Ausbildungsvertrag richtig lesen

Tipps zum Ausbildungsstart: Darauf sollten Azubis achten

Ausbildungsvertrag richtig lesen


Als Berufsanfänger ist alles neu für dich. Das Bewerbungsschreiben hast du bereits erfolgreich bestanden! Jetzt geht es darum, deine Ausbildung gut zu meistern. Das fängt schon beim Abschluss des Ausbildungsvertrags an. Natürlich stehen deine Eltern mit all Ihren Erfahrungen an deiner Seite. Trotzdem ist es klug, wenn du dich vor der Unterzeichnung deines Ausbildungsvertrags mit den inhaltlichen Details vertraut machst.
 


1. Der Ausbildungsvertrag

Im Ausbildungsvertrag werden alle relevanten Vereinbarungen zwischen deinem Ausbildungsbetrieb und dir schriftlich festgehalten. Die folgenden Inhalte sollten im Vertrag enthalten sein:

     Das Ziel der Berufsausbildung (der zu erlernende Beruf)
     Beginn und Dauer der Ausbildung
     Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
     Die Dauer der täglichen Ausbildungszeit
     Dauer der Probezeit
     Höhe und Zahlung der Ausbildungsvergütung
     Dauer des Urlaubsanspruchs
     Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann
     Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die für die Ausbildung gelten

 

    Wichtig ist, den Vertrag gut durchzulesen. Wenn etwas unklar ist, solltest du fragen und die Unklarheiten klären. Ist der Inhalt des Vertrags okay, müssen der Ausbilder und du unterschreiben. Falls du noch nicht volljährig bist, unterschreiben deine Erziehungsberechtigten für dich. Der Ausbildungsvertrag wird immer vor Beginn der Ausbildung unterschrieben.


2. Beginn und Dauer der Ausbildung

Das Ausbildungsverhältnis kann grundsätzlich jederzeit beginnen. Üblicherweise beginnen die Ausbildungen aber mit Schuljahresstart zum 01. August oder 01. September, wenn die Berufsschulen anfangen. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der bestandenen Abschlussprüfung. Hier zählt der Tag der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.


3. Die Probezeit

Die Probezeit ist für beide Seiten wichtig. Im Rahmen der Probezeit kann dein Ausbilder feststellen, ob du für die Ausbildung geeignet bist. Du als Azubi kannst während der Probezeit prüfen, ob sich der Beruf für dich richtig anfühlt. In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. Wie lange deine Probezeit ist, wird im Ausbildungsvertrag geregelt.

Die Probezeit muss mindestens einen Monat betragen. Höchstdauer ist vier Monate.


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4. Der besondere Kündigungsschutz

Für Azubis gilt ein besonders strenger Kündigungsschutz nach Ablauf der Probezeit. Der Arbeitgeber kann dem Azubi nur aus wichtigem Grund kündigen. In der Regel müssen vorher zwei Abmahnungen erfolgen. Eine Abmahnung ist so etwas Ähnliches, wie die Gelbe Karte beim Fußball – es wird auf formal auf ein Fehlverhalten hingewiesen. Liegt einer der folgenden Gründe vor, kann die Kündigung fristlos (sogar ohne Abmahnungen) erfolgen:

      Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder Verlassen des Arbeitsplatzes
                   oder im Berufsschulunterricht

      Wiederholte Arbeitsverweigerung

      Urlaubsüberschreitung
 
       Vertrauensbruch, z. B. durch Diebstahl oder Unterschlagung

      Beleidigungen oder tätlicher Angriff

 

Falls du tatsächlich kündigen musst, ist es wichtig, dass du ein Arbeitszeugnis über den Zeitraum erhältst, in dem du dort beschäftigt warst. Das Arbeitszeugnis brauchst du für deine künftigen Bewerbungen.

 

5. Die Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung ist monatlich, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Seit 2020 gibt es für Azubis eine Mindestlohnvergütung. Für 2023 beträgt der Mindestlohn 620,00 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Mit jedem Ausbildungsjahr steigt der Lohn an. Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung richtet sich nach Betrieb und Branche. Ein weiterer Faktor kann ein vorhandener Tarifvertrag sein.

Beispiel: Mindestlohn Ausbildungsstart 2023
1. Ausbildungsjahr 620 Euro
2. Ausbildungsjahr 732 Euro
3. Ausbildungsjahr 837 Euro
4. Ausbildungsjahr 868 Euro

 

6. Was ist im Krankheitsfall?

Wenn du krank bist, musst du dich direkt zu Arbeitsbeginn telefonisch krankmelden. Wenn du länger als drei Tage krank bist, benötigst du eine Krankschreibung deines Arztes. Achte auf die Formulierungen in deinem Arbeitsvertrag. Manche Betriebe verlangen bereits am ersten Tag ein Attest. An Schultagen musst du im Krankheitsfall auch die Berufsschule informieren, da Schulpflicht besteht. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen die Ausbildungsvergütung fort, danach hast du Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das fällt aber niedriger aus.


7. Muss ich als Azubi Überstunden leisten?

Wenn du noch minderjährig bist (unter 18 Jahre), sind Überstunden nicht erlaubt. Du darfst maximal 8 Stunden am Tag arbeiten. Ausnahmen gibt es höchstens, wenn im Betrieb unvorhergesehene Arbeiten anfallen, die du erledigen kannst. Diese Überstunden sind immer freiwillig – du kannst nicht verpflichtet werden. Dein Arbeitgeber muss dir die Zeit innerhalb der nächsten drei Wochen durch Freizeit ausgleichen.

Wenn du schon volljährig bist, sind Überstunden bedingt und in Ausnahmefällen erlaubt. Speziell bei Azubis sollen die Ausbildungsinhalte innerhalb der regulären Arbeitszeiten vermittelt werden.

Wenn du als Azubi Überstunden machst, musst du dafür einen Ausgleich erhalten – entweder durch Bezahlung oder durch Freizeit. Wichtig: Schreibe dir die Überstunden mit genauen Tages- und Uhrzeiten auf.

 

8. Muss ich mich als Azubi selbst versichern?

Krankenversicherung:
Azubis sind meist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei welcher Krankenkasse du versichert werden willst, kannst du dir aussuchen. Lass dich von deinen Eltern beraten.

Haftpflichtversicherung:
Kinder und Jugendliche sind in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung mit ihren Eltern familienversichert. Erkundige dich, ob deine Eltern eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Manchmal ist die Mitversicherung der Kinder an ein Höchstalter gebunden. Das ist anhand der Police zu klären. Spätestens nach Abschluss deiner Ausbildung musst du dich selbst haftpflichtversichern.

Wenn du älter als 25 Jahre bist oder bereits eine zweite Ausbildung machst, kannst du die Mitversicherung bei über die Eltern nicht mehr in Anspruch nehmen. Das gilt auch, wenn du bereits verheiratet bist.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung:
Azubis haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente. Tritt der Fall „Berufsunfähigkeit“ ein, kann sich der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen. Es gilt: Je jünger und gesünder du beim Abschluss bist, desto niedriger sind deine Beiträge! Ein Entscheidungskriterium ist hierbei, wie viele Risiken dein erlernter Beruf hat.

 

9. Woher bekomme ich Hilfe bei Problemen als Azubi?

Eine Anlaufstelle für deine Probleme während der Ausbildung ist der Betriebsrat. Das gilt nur, wenn dein Betrieb groß genug ist und einen Betriebsrat hat. Ansprechpartner für Probleme findest du ebenso bei Ausbildungsberatern der Kammern und Innungen. Auch ein Berufsschullehrer deines Vertrauens kann dir eventuell weiterhelfen. Falls du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, lohnt ein Anruf mit der Bitte um Hilfe dort.

 

Häufige Fragen: FAQ zum Ausbildungsvertrag

Was ist ein Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag, oder Berufsausbildungsvertrag, ist ein Vertrag, den der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildungszeit abschließt. Durch die Unterschriften kommt das Ausbildungsverhältnis zustande. In § 10 Berufsausbildungsgesetz (BBiG) werden die Mindestangaben für einen Ausbildungsvertrag aufgeführt. Der Vertrag enthält Angaben zu den Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien während des Ausbildungszeitraumes. Der Vertrag wird vom Ausbildungsbetrieb verfasst und muss schriftlich abgeschlossen werden. Zu den wichtigsten Angaben gehören die persönlichen Daten der Vertragspartner, Art und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ort, Arbeitszeit, Angaben zur Probezeit, Vergütung und Urlaubsanspruch. Das ist geregelt in § 11 BBiG.

Warum ist ein Ausbildungsvertrag wichtig?

Im Ausbildungsvertrag werden alle rechtlichen Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten. Damit ist geregelt, welche rechtlichen Pflichten sowohl der Ausbilder als auch der Auszubildende hat. Die Vereinbarungen sind für beide Seiten bindend. Wird von einer Seite gegen die Pflichten verstoßen, kann das zum Ausbildungsabbruch führen. Wichtig ist, dass beide Parteien sich darüber klar sind, was genau im Ausbildungsvertrag steht und woran sie sich zu halten haben. Deshalb ist es wichtig, den Ausbildungsvertrag richtig zu lesen und zu verstehen.


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Sabine Ratermann