Bewerberrechte: Gut zu wissen!
Ihre Rechte als Bewerber
Immerhin stehen in den Bewerbungen vertrauliche Daten. Es lohnt sich, zu ergründen, welche Rechte Sie als Bewerber haben. Oder hätten Sie gewusst, dass Sie mit Ihrer Bewerbung ein sogenanntes „vorvertragliches Vertrauensverhältnis“ eingehen, das auch gilt, wenn die Bewerbung nicht erfolgreich war?
Welche Bewerbungskosten müssen vom Unternehmen erstattet werden?
Darf der künftige Arbeitgeber beim aktuellen Chef rückfragen?
Habe ich Anspruch auf Rücksendung meiner Bewerbungsunterlagen?
Wer hat eigentlich das Recht, meine Bewerbung zu lesen?
Der Bewerberpool – die zweite Chance für Ausgeschiedene
Durch welche Rechtsvorschriften werden meine Daten geschützt?
Welche Daten fallen unter das BDSG?
Wie lange darf Ihre Bewerbung aufbewahrt oder gespeichert werden?
Häufige Fragen: FAQ zu den Bewerberrechten
Bewerberrechte: Welche Bewerbungskosten müssen vom Unternehmen erstattet werden?
Allerdings nur in angemessenem Umfang. Luxushotels und Erste-Klasse-Tickets bleiben außen vor für den Otto-Normal-Bewerber. Kann der Arbeitgeber die Kostenerstattung verweigern? Er kann. Ein entsprechender Hinweis in der Stellenanzeige oder in der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist ausreichend, um den Anspruch auf Kostenerstattung zu verwirken.
Pssst.. Bewerberrechte! Darf der künftige Arbeitgeber beim aktuellen Chef rückfragen?
Bewerberrechte - habe ich Anspruch auf Rücksendung meiner Bewerbungsunterlagen?
Bei digitalen Bewerberdaten sollten die Vorschriften für eine fristgerechte Löschung Beachtung finden. Wenn die Bewerbung erfolgreich war, wandern die Bewerbungsunterlagen direkt zum Verbleib in die Personalakte.
Wer hat eigentlich das Recht, meine Bewerbung zu lesen?
Der Bewerberpool – die zweite Chance für Ausgeschiedene
Erlaubt ist das schon. Allerdings wird für die weitere Speicherung zwingend eine schriftliche Erlaubnis der Bewerberin oder des Bewerbers vorausgesetzt. Hierfür ist es unerlässlich, die betreffende Person im Detail über die weitere Verwendung - wie und von wem die Daten künftig genutzt werden – zu informieren. In der Tat geben viele Kandidaten Ihre Einwilligung gerne, sie versprechen sich dadurch eine weitere gute Jobperspektive.
Beispiel: Einwilligung in die Datenspeicherung der Bewerbung
Die Nachrückerliste erfüllt den Zweck, eines möglichen späteren Stellenangebots. Meine personenbezogenen Daten werden spätestens ein Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann von mir gemäß § 26 Abs. 2, S 4 BDSG in der Fassung vom 25.05.2018 und Artikel 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden.
Datum, Unterschrift
Bewerberrechte - durch welche Rechtsvorschriften werden meine Daten geschützt?
Zulässig ist die Speicherung insoweit, wie die Daten dazu geeignet sind, um eine Entscheidung über die zu besetzende Stelle zu treffen. Weiterführende Daten, etwa selbst recherchierte Informationen aus Social Media, dürfen keinesfalls gespeichert werden.
Bewerberrechte - welche Daten fallen unter das BDSG?
Entscheidend ist, dass die Daten dazu dienen, eine Entscheidung über die Stellenbesetzung herbeizuführen. Es wird hierbei kein Unterschied gemacht, ob die Daten in Papierform vorliegen oder elektronisch gespeichert werden.
Wie lange darf Ihre Bewerbung aufbewahrt oder gespeichert werden?
Um im Streitfall auf Beweismittel zurückgreifen zu können, ist es nicht zu beanstanden, die Bewerberdaten für den Zeitraum einer möglichen Klageerhebung vorzuhalten. Sie haben als Bewerber insgesamt zwei Monate Zeit, die Klage einzureichen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, in dem Sie Kenntnis von der Absage erhalten haben. Drei weitere Monate Frist werden Ihnen zugestanden, entsprechende Ansprüche geltend zu machen.
Häufige Fragen: FAQ zu den Bewerberrechten
Müssen Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt werden?
Das Unternehmen muss die Bewerbungsunterlagen zurückschicken, wenn der Bewerber einen Freiumschlag dazulegt. Allerdings muss das Unternehmen die Bewerbungen einige Zeit aufheben (maximal sechs Monate), falls der Bewerber seine Mappe abholen möchte. Hat das Unternehmen aktiv zur Bewerbung aufgefordert, zum Beispiel durch eine Stellenanzeige, ist es üblich, eine Papierbewerbung zurückzusenden. Hat sich der Bewerber initiativ beworben, besteht kein Anspruch auf eine Rücksendung.
Wer darf die Bewerbungsunterlagen einsehen?
Bewerbungsunterlagen enthalten personenbezogene Daten und sind vertraulich zu behandeln. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt das Unternehmen. Bewerbungsunterlagen sind unter Verschluss zu halten und es dürfen nur Personen, die bei der Stellenbesetzung relevant sind, Einsicht erhalten. Dazu gehört auch der Betriebsrat. Hält sich das Unternehmen nicht an die strengen Datenschutzbestimmungen, kann Schadensersatz eingefordert werden.
Darf aufgrund der Bewerbung der aktuelle Chef angerufen werden?
Nein, ohne Einwilligung des Bewerbers darf der aktuelle Arbeitgeber nicht angerufen und befragt werden. Ob ein Anruf bei ehemaligen Firmen auch ohne Einwilligung des Bewerbers erlaubt ist, wird kontrovers diskutiert. Hier besteht eine rechtliche Grauzone.
Welche Kosten kann das Unternehmen dem Bewerber erstatten?
Kosten, die durch ein Vorstellungsgespräch entstehen, können beim Unternehmen auf Antrag erstattet werden. Dazu gehören Fahrtkosten, ggf. Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten. Das geht nur, wenn das Unternehmen eine mögliche Erstattung nicht vor dem Bewerbungsgespräch ausgeschlossen hat.