Bewerbungskosten 2022 absetzen:
Was können Sie geltend machen?
Bewerbungskosten in der Steuererklärung
Bei den folgenden Bewerbungskosten ist das Finanzamt an Ihrer Seite
Wie funktioniert das jetzt mit den Bewerbungskosten?
Was ist noch zu beachten?
Hier kommt der Werbungskostenabzug nicht oder nur teilweise zum Tragen
Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen
Sollten Sie keine weiteren Werbungskosten im Gepäck haben, wirken sich Ihre Bewerbungskosten erst ab dem 1.001. Euro aus. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis einen Pauschbetrag in Höhe von 1.200 EUR zubilligt. Sind die Bewerbungskosten höher als 1.200 EUR im Veranlagungsjahr, müssen ab dem ersten Euro alle Kosten nachgewiesen werden. Oft läppert sich mehr zusammen als gedacht. Vor allem die Fahrtkosten stellen häufig einen nicht unerheblichen Posten dar.
Wichtig ist: Wenn Sie sich in einer Bewerbungsphase befinden, sammeln Sie von Anfang an konsequent alle Belege. Denn Sie müssen dem Finanzbeamten im Zweifel die Bewerbungskosten nachweisen. Die Bewerbungskosten sind übrigens auch absetzbar, wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war.
Bei den folgenden Bewerbungskosten ist das Finanzamt an Ihrer Seite
Papier
Umschläge
Bewerbungsmappen
Porto
Telefon- und Internetkosten
Beglaubigungen
Fotokopien
Übersetzungskosten etc.
Bewerbungsfotos
✘ Tipp
Einen Anspruch auf diese Vereinfachungsregel hat man als Steuerpflichtiger allerdings nicht. Die Vereinfachung liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Wenn die geschätzten Werte plausibel erscheinen, ist der Finanzbeamte in der Regel froh, dass er sich nicht durch einen Wust von Belegen kämpfen muss.

Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel) zu Vorstellungsgesprächen,
zu Seminaren, zur Agentur für Arbeit (Jobcenter), Fahrtkosten zur
Beschaffung der Arbeitsmittel

ab 2020: bei 8 Std. bis 24 Std. Abwesenheit von zu Hause
14,00 EUR, bei über 24 Std. Abwesenheit von zu Hause 28,00 EUR

Kosten für Stellenanzeigen in Zeitungen oder Jobbörsen
Fachliteratur für Bewerbungen, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings
Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch

Wirtschaftsgüter' und können sofort im Rahmen der
Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie selbständig nutzbar sind.
Arbeitsmittel, die teurer sind, müssen über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Beispiel zur Berechnung einer Abschreibung (AfA):
Anschaffung eines Fotokopierers für 1.428,00 EUR brutto
Anschaffungsdatum 15.08.xxxx
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer lt. Amtlicher AfA-Tabelle 5 Jahre
Berechnung der Abschreibung:
1.200,00 EUR netto : 5 Jahre = 240,00 AfA jährlich
Berechnung der AfA fürs erste Jahr, da nur anteilig gerundet auf volle Monate
möglich (Kauf im August)
240,00 EUR : 12 Monate x 5 Monate (August – Dezember) = 100,00 EUR
AfA im 1. Jahr 100,00 EUR
AfA im 2. Jahr 240,00 EUR
AfA im 3. Jahr 240,00 EUR
AfA im 4. Jahr 240,00 EUR
AfA im 5. Jahr 240,00 EUR
AfA im 6. Jahr 140,00 EUR
Wird ein Gegenstand vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer defekt, kann
die Rest-AfA in diesem Zeitpunkt in einem Betrag geltend gemacht werden.
Beispiele für typische Arbeitsmittel sind:
Büromöbel (AfA über 13 Jahre),
Faxgerät (AfA über 6 Jahre),
Aktenvernichter (AfA über 8 Jahre).
Ab 2021 können digitale Wirtschaftsgüter, wie Computer, Notebooks, externe
Speicher, Ausgabegeräte und Drucker etc. sofort abgeschrieben werden, da
aufgrund einer neuen Regelung die gesetzliche Nutzungsdauer auf ein Jahr
verkürzt wurde. (Davor lag die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für
Computer bei 3 Jahren.)
Achtung: Computer gehen nur anteilig, da man ihn auch zwangsläufig privat nutzt.
Maximal sind hier 50 % anzusetzen, ein höherer Prozentsatz ist glaubhaft zu machen.
Laufende Betriebskosten, wie Verbrauchsmaterial (Toner, Papier etc.) sind in voller
Höhe abzugsfähig.
Bewerbungskosten: Wie funktioniert das jetzt genau mit den Werbungskosten?
Was ist noch zu beachten?
Auch wenn Sie sich für die oben erwähnte Vereinfachungsregel entscheiden, ist es ratsam, dem Finanzamt den Schriftverkehr (Zu- bzw. Absagen der Firmen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen.
Alle weiteren Kosten sind durch Belege nachzuweisen. Die Entfernungsberechnungen für die Fahrtkosten können im Internet recherchiert und in die Aufstellung integriert werden.
Thermobelege kopieren Sie, da die Tinte schnell verblasst und nach einigen Monaten nicht mehr gut lesbar ist.
Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das liegt daran, dass das Arbeitslosengeld steuerfrei ist. Kosten sind nur als Werbungskosten abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit zu versteuerten Einnahmen stehen. Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, die sich rein um die Jobsuche drehen, sind dagegen in der Steuererklärung abziehbar. Kosten für Kleidung und Frisör werden vom Finanzamt nicht aktzeptiert. Auch Benzinquittungen sind nicht absetzbar. Die Fahrtkosten sind mit 0,30 EUR/km (Motorrad, Mofa, Roller 0,20 EUR/km) abgegolten. Übrigens: Die Kosten für unsere Bewerbungs-Pakete können Sie auch als Bewerbungskosten absetzen.
In diesen Fällen kommt der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise zum Tragen
1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen
Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch werden manchmal von den Unternehmen getragen. Falls Ihnen bereits die Kosten von anderer Stelle erstattet wurden, ist ein Ansatz als Werbungskosten nicht mehr möglich. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten im Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung ansetzen.
2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug
Als Arbeitnehmer erhalten Sie ein Gehalt und Ihr Arbeitgeber führt für Sie monatlich die anfallende Lohnsteuer ab. Wenn es gut läuft, erhalten Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen Teil Ihrer abgeführten Lohnsteuer wieder zurück. Je mehr Werbungskosten Sie vorweisen, desto höher kann die Rückzahlung sein. Wenn Sie das ganze Jahr keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was vorher abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen hatten, prüfen sie einen Ansatz als vorweggenommene Werbungskosten. Vorweggenommene Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.
3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten
Jeder Arbeitnehmer erhält einen Pauschbetrag von 1.200 Euro jährlich vom Finanzamt, unabhängig davon, ob Werbungskosten entstanden sind oder nicht. Deshalb wirken sich nachweisbare Werbungskosten, zu denen Bewerbungskosten zählen, erst ab 1.201 Euro aus. Arbeitnehmer, die höhere Fahrtkosten haben, kommen regelmäßig über die Pauschale. Dann wirken sich auch die Bewerbungskosten aus. Einfach grob überschlagen, bevor man sich an Detailaufstellungen macht, lohnt sich.
Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen
Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen?
Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro/gefahrenem km, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens über 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings, Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch
Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an?
Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Wer viele verschiedene Bewerbungskosten nachweist, sollte eine separate Aufstellung der Kosten machen, z.B. in einer Exceltabelle, die er der Anlage N beifügt. Im Steuerformular ist der Platz für „Weitere Werbungskosten“ sehr begrenzt. Achtung: Tragen sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle ersetzt wurden (z.B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachte: Bewerbungskosten wirken sich erst aus, wenn die Summe aller Werbungskosten (Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte … etc. + Bewerbungskosten) des gesamten Kalenderjahres insgesamt 1.000 Euro übersteigen. Ist das nicht der Fall, lohnt sich Arbeit für eine Zusammenstellung nicht.
Was sind Bewerbungskosten?
Alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen, können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und vermindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Die Mühe lohnt sich nur, wenn die Summe aller Werbungskosten des Veranlagungszeitraumes insgesamt 1.200 Euro übersteigt. Ansonsten werden die Werbungskosten vom Arbeitnehmerpauschbetrag geschluckt. Sammeln Sie in der Bewerbungsphase von Anfang an alle Belege, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.
Wer erstattet mir Bewerbungskosten?
1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt. Dies gilt nur für Bewerbungskosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Dabei ist zu beachten, dass über die Steuerersparnis die Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erstattet werden. Beispiel: Jens hatte im letzten Jahr 1.200 Euro Bewerbungskosten, die er bei seiner persönlichen Steuererklärung geltend macht. Seine Werbungskosten betragen insgesamt 5.000 Euro. Sein persönlicher Steuersatz für das Jahr liegt bei 26,31 %. Das bedeutet, von den 1.200 Euro Bewerbungskosten erhält er von Finanzamt ca. 25 %, also etwa 300 Euro an Steuerersparnis. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird das selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass Sie keine Kosten erstatten. Damit ist ein etwaiger Anspruch des Bewerbers vom Tisch. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten. Einen Rechtsanspruch hierfür gibt es nicht. Der Höchstbetrag für Kosten, die in Zusammenhang mit Bewerbungskosten pro Jahr erstattet werden darf, beträgt 260 Euro.