Bewerbungskosten 2022 absetzen:

Was können Sie geltend machen?

Bewerbungskosten absetzen


Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Wenn Sie sich im Laufe Ihres Lebens beruflich verändern wollen, steht Ihr Finanzamt ausnahmsweise voll hinter Ihnen! Denn alle Kosten Ihrer Bewerbung sind ohne Beschränkung abzugsfähig.

 

Sollten Sie keine weiteren Werbungskosten im Gepäck haben, wirken sich Ihre Bewerbungskosten erst ab dem 1.001. Euro aus. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis einen Pauschbetrag in Höhe von 1.200 EUR zubilligt. Sind die Bewerbungskosten höher als 1.200 EUR im Veranlagungsjahr, müssen ab dem ersten Euro alle Kosten nachgewiesen werden. Oft läppert sich mehr zusammen als gedacht. Vor allem die Fahrtkosten stellen häufig einen nicht unerheblichen Posten dar.

Wichtig ist: Wenn Sie sich in einer Bewerbungsphase befinden, sammeln Sie von Anfang an konsequent alle Belege. Denn Sie müssen dem Finanzbeamten im Zweifel die Bewerbungskosten nachweisen.  Die Bewerbungskosten sind übrigens auch absetzbar, wenn Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war.

Bewerbungskosten pauschal möglich

Bei den folgenden Bewerbungskosten ist das Finanzamt an Ihrer Seite

    Papier

    Umschläge

   Bewerbungsmappen

    Porto

    Telefon- und Internetkosten

    Beglaubigungen

    Fotokopien

    Übersetzungskosten etc.

     Bewerbungsfotos


Tipp

Aus Vereinfachungsgründen können die oben aufgezählten Kosten auch
geschätzt werden. Ein realistischer Wert liegt in zwischen 2,50 EUR und 15,00 EUR pro versendete Bewerbung. Die Einstufung richtet sich danach, wie aufwendig die Bewerbung gestaltet wurde. Bei Bewerbungen, die Sie per E-Mail versendet haben, liegt der realistische Wert bei ca. 2,50 EUR.

Einen Anspruch auf diese Vereinfachungsregel hat man als Steuerpflichtiger allerdings nicht. Die Vereinfachung liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Wenn die geschätzten Werte plausibel erscheinen, ist der Finanzbeamte in der Regel froh, dass er sich nicht durch einen Wust von Belegen kämpfen muss.


      Fahrtkosten (mit 0,30 EUR/km für den Hin- und Rückweg, Parkgebühren,
             Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel) zu Vorstellungsgesprächen,
             zu Seminaren, zur Agentur für Arbeit (Jobcenter), Fahrtkosten zur
             Beschaffung der Arbeitsmittel

      Verpflegungspauschalen 2022
              ab 2020:  bei 8 Std. bis 24 Std. Abwesenheit von zu Hause
             14,00 EUR, bei über 24 Std. Abwesenheit von zu  Hause 28,00 EUR
           

     Übernachtungskosten, falls das Vorstellungsgespräch weiter entfernt ist.

     Kosten für Stellenanzeigen in Zeitungen oder Jobbörsen

     Fachliteratur für Bewerbungen, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings

     Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch

     Arbeitsmittel bis zur Höhe von 952,00 EUR brutto gelten als 'Geringwertige
            Wirtschaftsgüter'  und können sofort im Rahmen der
            Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie selbständig nutzbar sind.
            Arbeitsmittel, die teurer sind, müssen über die betriebsgewöhnliche
            Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

             Beispiel zur Berechnung einer Abschreibung (AfA):
             Anschaffung eines Fotokopierers für 1.428,00 EUR brutto
             Anschaffungsdatum 15.08.xxxx
             Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer lt. Amtlicher AfA-Tabelle 5 Jahre

              Berechnung der Abschreibung:
              1.200,00 EUR netto : 5 Jahre = 240,00 AfA jährlich
              Berechnung der AfA fürs erste Jahr, da nur anteilig gerundet auf volle Monate
              möglich (Kauf im August)

             240,00 EUR : 12 Monate x 5 Monate (August – Dezember) = 100,00 EUR
             AfA im 1. Jahr 100,00 EUR
             AfA im 2. Jahr 240,00 EUR
             AfA im 3. Jahr 240,00 EUR
             AfA im 4. Jahr 240,00 EUR
             AfA im 5. Jahr 240,00 EUR
             AfA im 6. Jahr 140,00 EUR

            Wird ein Gegenstand vor Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer defekt, kann
            die Rest-AfA in diesem Zeitpunkt in einem Betrag geltend gemacht werden.

             Beispiele für typische Arbeitsmittel sind:
             Büromöbel (AfA über 13 Jahre),
             Faxgerät (AfA über 6 Jahre),
             Aktenvernichter (AfA über 8 Jahre).

            Ab 2021 können digitale Wirtschaftsgüter, wie Computer, Notebooks, externe
            Speicher, Ausgabegeräte  und Drucker etc. sofort abgeschrieben werden, da
            aufgrund einer neuen Regelung die gesetzliche Nutzungsdauer auf ein Jahr
             verkürzt wurde. (Davor lag die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für
             Computer bei 3 Jahren.)

            Achtung: Computer gehen nur anteilig, da man ihn auch zwangsläufig privat nutzt.
            Maximal sind hier 50 % anzusetzen, ein höherer Prozentsatz ist glaubhaft zu machen.

            Laufende Betriebskosten, wie Verbrauchsmaterial (Toner, Papier etc.) sind in voller
            Höhe abzugsfähig.


Bewerbungskosten: Wie funktioniert das jetzt genau mit den Werbungskosten?

Machen Sie eine Aufstellung, was Ihnen an Kosten für Ihre Bewerbung, bzw. Ihr Bewerbungsschreiben 2022 entstanden ist. Diese Aufstellung fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Wichtig: Kostenerstattungen von den Firmen oder der Agentur für Arbeit müssen von Ihren errechneten Kosten abgezogen werden. Die von Ihnen in der Aufstellung ermittelte Endsumme tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Die richtige Stelle ist auf Seite 2 der Anlage N in den Zeilen 45 - 48 unter der Rubrik "Weitere Werbungskosten". Hier tragen Sie das Stichwort Bewerbungskosten ein.

Was ist noch zu beachten?

Auch wenn Sie sich für die oben erwähnte Vereinfachungsregel entscheiden, ist es ratsam, dem Finanzamt den Schriftverkehr (Zu- bzw. Absagen der Firmen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen.

Alle weiteren Kosten sind durch Belege nachzuweisen. Die Entfernungsberechnungen für die Fahrtkosten können im Internet recherchiert und in die Aufstellung integriert werden.

Wenn Sie Verpflegungspauschalen ansetzen, schreiben Sie die Uhrzeiten Ihrer Abwesenheit von Zuhause dazu. So ersparen Sie sich lästige Nachfragen vom Finanzamt.

Thermobelege kopieren Sie, da die Tinte schnell verblasst und nach einigen Monaten nicht mehr gut lesbar ist.

Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das liegt daran, dass das Arbeitslosengeld steuerfrei ist. Kosten sind nur als Werbungskosten abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit zu versteuerten Einnahmen stehen. Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, die sich rein um die Jobsuche drehen, sind dagegen in der Steuererklärung abziehbar. Kosten für Kleidung und Frisör werden vom Finanzamt nicht aktzeptiert. Auch Benzinquittungen sind nicht absetzbar. Die Fahrtkosten sind mit 0,30 EUR/km (Motorrad, Mofa, Roller 0,20 EUR/km) abgegolten. Übrigens: Die Kosten für unsere Bewerbungs-Pakete können Sie auch als Bewerbungskosten absetzen.


In diesen Fällen kommt der Abzug als Werbungskosten nicht oder nur teilweise zum Tragen

1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen
Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch werden manchmal von den Unternehmen getragen. Falls Ihnen bereits die Kosten von anderer Stelle erstattet wurden, ist ein Ansatz als Werbungskosten nicht mehr möglich. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten im Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung ansetzen.

2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug
Als Arbeitnehmer erhalten Sie ein Gehalt und Ihr Arbeitgeber führt für Sie monatlich die anfallende Lohnsteuer ab. Wenn es gut läuft, erhalten Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen Teil Ihrer abgeführten Lohnsteuer wieder zurück. Je mehr Werbungskosten Sie vorweisen, desto höher kann die Rückzahlung sein. Wenn Sie das ganze Jahr keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was vorher abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen hatten, prüfen sie einen Ansatz als vorweggenommene Werbungskosten. Vorweggenommene Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

3. Sie haben insgesamt weniger als 1.200 Euro an Werbungskosten
Jeder Arbeitnehmer erhält einen Pauschbetrag von 1.200 Euro jährlich vom Finanzamt, unabhängig davon, ob Werbungskosten entstanden sind oder nicht. Deshalb wirken sich nachweisbare Werbungskosten, zu denen Bewerbungskosten zählen, erst ab 1.201 Euro aus. Arbeitnehmer, die höhere Fahrtkosten haben, kommen regelmäßig über die Pauschale. Dann wirken sich auch die Bewerbungskosten aus. Einfach grob überschlagen, bevor man sich an Detailaufstellungen macht, lohnt sich.

 

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen?
Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro/gefahrenem km, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens über 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings, Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an?
Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Wer viele verschiedene Bewerbungskosten nachweist, sollte eine separate Aufstellung der Kosten machen, z.B. in einer Exceltabelle, die er der Anlage N beifügt. Im Steuerformular ist der Platz für „Weitere Werbungskosten“ sehr begrenzt. Achtung: Tragen sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle ersetzt wurden (z.B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachte: Bewerbungskosten wirken sich erst aus, wenn die Summe aller Werbungskosten (Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte … etc. + Bewerbungskosten) des gesamten Kalenderjahres insgesamt 1.000 Euro übersteigen. Ist das nicht der Fall, lohnt sich Arbeit für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten?
Alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen, können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und vermindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Die Mühe lohnt sich nur, wenn die Summe aller Werbungskosten des Veranlagungszeitraumes insgesamt 1.200 Euro übersteigt. Ansonsten werden die Werbungskosten vom Arbeitnehmerpauschbetrag geschluckt. Sammeln Sie in der Bewerbungsphase von Anfang an alle Belege, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten?
1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt. Dies gilt nur für Bewerbungskosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Dabei ist zu beachten, dass über die Steuerersparnis die Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erstattet werden. Beispiel: Jens hatte im letzten Jahr 1.200 Euro Bewerbungskosten, die er bei seiner persönlichen Steuererklärung geltend macht. Seine Werbungskosten betragen insgesamt 5.000 Euro. Sein persönlicher Steuersatz für das Jahr liegt bei 26,31 %. Das bedeutet, von den 1.200 Euro Bewerbungskosten erhält er von Finanzamt ca. 25 %, also etwa 300 Euro an Steuerersparnis. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird das selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass Sie keine Kosten erstatten. Damit ist ein etwaiger Anspruch des Bewerbers vom Tisch. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten. Einen Rechtsanspruch hierfür gibt es nicht. Der Höchstbetrag für Kosten, die in Zusammenhang mit Bewerbungskosten pro Jahr erstattet werden darf, beträgt 260 Euro.

 

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Sabine Ratermann