Bewerbungskosten absetzen:

Was können Sie geltend machen?

Bewerbungskosten absetzen

 

Bewerbungskosten in der Steuererklärung

Wenn Sie sich im Laufe Ihres Lebens beruflich verändern wollen, steht Ihr Finanzamt ausnahmsweise voll hinter Ihnen! Arbeitnehmern, die eine Bewerbung schreiben, entstehen zwangsläufig Kosten. Das sind klassische Werbungskosten im Rahmen der Anlage N.

Alle Kosten Ihrer Bewerbung sind ohne Beschränkung abzugsfähig. Doch Achtung: nicht bei jedem Steuerpflichtigen wirken sich die Bewerbungskosten steuermindernd aus. Das gilt es vorher abzuklären.
 

 

Bei den folgenden Bewerbungskosten ist das Finanzamt an Ihrer Seite

       Papier, Umschläge, Porto, Stifte, Kleber

       Bewerbungsservices, Bewerbungsbücher, Bewerbungsseminare,
            Bewerbungsmessen,
Bewerbungshomepages, Erstellung Bewerbungsvideos,
            Bewerbungstrainings


       Bewerbungsmappen, Präsentationsmappen

      Stellenanzeigen für Stellengesuche

       Telefon- und Internetkosten (ggf. anteilig, z.B.20%)

      Druckerpatronen

      Einfache und beglaubigte Fotokopien

      Übersetzungskosten etc.

       Kosten für professionelle Bewerbungsfotos

       Zeitungen, Fachzeitschriften

 


Tipp

Aus Vereinfachungsgründen können die oben aufgezählten Kosten auch
geschätzt werden. Ein realistischer Wert liegt in zwischen 2,50 EUR und 15,00 EUR pro versendeter Bewerbung. Die Einstufung richtet sich danach, wie aufwendig die Bewerbung gestaltet wurde. Bei Bewerbungen, die Sie per E-Mail versendet haben, liegt der realistische Wert bei ca. 2,50 EUR. Bei Bewerbungen mit teuren Bewerbungspappen und Porto ein entsprechend höherer Betrag.

Einen Anspruch auf diese Vereinfachungsregel durch Schätzung der Kosten haben Sie als Steuerpflichtiger allerdings nicht. Ob das Finanzamt dem folgt, liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzbeamten. Wenn die geschätzten Werte plausibel erscheinen, ist der Finanzbeamte in der Regel froh, dass er sich nicht durch einen Wust von Belegen kämpfen muss.



 

Weitere Bewerbungskosten

        Fahrtkosten (steuerlich auch Reisekosten genannt)

              Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
              Fahrtkosten zu Jobmessen, Karrieretagen etc.
              Fahrkosten zu Eignungstests oder Assessment-Center
              Fahrkosten für Bewerbungsseminare
              Fahrkosten zum Fotografen
              Fahrtkosten zum Arbeitsamt, wenn es um Jobfragen geht
              (Fahrtkosten zum Arbeitsamt in Sachen Arbeitslosengeld sind nicht
              als Werbungskosten abzugsfähig, da das Arbeitslosengeld steuerfrei ist).
              Fahrkosten zu Probearbeitstagen
              Fahrkosten zur Beschaffung für Arbeitsmitteln, die für die Bewerbung
              notwendig sind

Die Fahrtkosten werden 2023 für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 EUR angesetzt. Die Entfernungen können Sie im Internet, zum Beispiel von Google Maps, berechnen lassen, indem Sie die Adresse des Start- und Zielpunkts eingeben.

 

Beispiel:

Herr Hund wohnt in Frankfurt und hat ein hat ein Vorstellungsgespräch in Offenbach.

Von der Wohnung in Frankfurt bis zur Firma XY GmbH sind es laut seinem Tacho 11 km auf dem Hinweg. Herr Hund bekommt die Fahrt nach Offenbach von der XY GmbH nicht erstattet und kann sie deshalb in seiner Steuererklärung als Bewerbungskosten absetzen.

Berechnung der Fahrtkosten:
11 km x 2 (für Hin- und Rückweg) x 0,30 EUR
Ergebnis: 6,60 EUR

Herr Hund kann in seiner Einkommensteuererklärung 2023 6,60 EUR geltend machen. Ideal ist, wenn Herr Hund als Beleg für seine Fahrtkosten die Einladung zum Vorstellungsgespräch als Nachweis der Steuererklärung beifügt.



 
        Parkgebühren
            Parkgebühren zum Vorstellungsgespräch können nicht pauschal angesetzt werden.
            Hier müssen Sie den Parkbeleg mit der Steuererklärung einreichen.
 
         Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und Taxi
           Abziehbar nur bei Vorlage des Belegs

         Verpflegungspauschalen 2023
   

          Wann kann ich Verpflegungspauschalen als Bewerbungskosten geltend machen?
          Achten Sie auf die Uhr: Wenn Sie zum Vorstellungsgespräch länger als 8 Stunden
          von zuhause abwesend sind, dürfen Sie sich eine Verpflegungspauschale als
          Werbungskosten abziehen.

          Höhe der abziehbaren Verpflegungspauschalen:
          bei über 8 Std. bis 24 Std. Abwesenheit von zu Hause 14,00 EUR,
          bei über 24 Std. Abwesenheit von zu Hause 28,00 EUR

 
Beispiel:

Herr Hund wohnt in Frankfurt und hat am Donnerstag um 14 Uhr ein Vorstellungsgespräch in Hamburg. Er beschließt, bereits am Vortag nach Hamburg zu reisen, damit er auf jeden Fall pünktlich vor Ort ist. Er verlässt am Mittwoch um 9,00 Uhr seine Wohnung, und erreicht den Zug um 10.55 Uhr ab Frankfurt Hauptbahnhof. Da er nicht einschätzen kann, wie lange das Vorstellungsgespräch dauert, übernachtet er insgesamt zweimal in Hamburg und tritt erst am Freitag die Heimreise an. Freitags, um 13,30 Uhr betritt er wieder seine Wohnung.

Berechnung der Verpflegungspauschalen:
Mittwoch – Abwesenheit von zuhause 9,00 Uhr bis 24,00 Uhr (15 Stunden)
Donnerstag – Abwesenheit von zuhause 0,00 Uhr bis 24,00 Uhr (24 Stunden)
Freitag – Abwesenheit von zuhause 0,00 Uhr bis 13,30 Uhr (13,5 Stunden)

Ergebnis:
Mittwochs – über 14 Stunden Abwesenheit – 14,00 EUR
Donnerstags – über 24 Stunden Abwesenheit – 28,00 EUR
Freitags – unter 14 Stunden Abwesenheit – keine Verpflegungspauschale möglich

Herr Hund kann in seiner Einkommensteuererklärung 2023 42,00 EUR (14+28+0) geltend machen.

            
        Übernachtungskosten, falls das Vorstellungsgespräch weiter entfernt ist
             Übernachtungskosten können nicht pauschal angesetzt werden.     

         Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch

    •     Anschaffungskosten für Computer und Drucker  

           Seit 2021 können digitale Wirtschaftsgüter, wie Computer, Notebooks, externe
           Speicher, Ausgabegeräte und Drucker etc. sofort abgeschrieben werden, da
           aufgrund einer neuen Regelung die gesetzliche Nutzungsdauer für diese Geräte
           auf ein Jahr verkürzt wurde.

          Wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie bisher noch keinen
          Drucker und PC besitzen und die Anschaffung für die Bewerbungsphase notwendig
          ist, sind auch die Kosten für Computer und Drucker als Werbungskosten im
          Veranlagungszeitraum 2023 abzugsfähig.

          Laufende Betriebskosten, wie Verbrauchsmaterial (Toner, Papier etc.)
          sind in voller Höhe abzugsfähig.                    


 

Beispielberechnung für Bewerbungskosten

Machen Sie eine Aufstellung, was Ihnen an Kosten für Ihre Bewerbung, bzw. Ihr Bewerbungsschreiben 2023 entstanden ist. Diese Aufstellung fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Wichtig: Kostenerstattungen von den Firmen oder der Agentur für Arbeit müssen von Ihren errechneten Kosten abgezogen werden.

Die von Ihnen in der Aufstellung ermittelte Endsumme tragen Sie in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Die richtige Stelle ist auf Seite 3 der Anlage N in der Zeile 65 unter der Rubrik "Weitere Werbungskosten". Hier tragen Sie das Stichwort Bewerbungskosten ein.
 
 
Beispiel für die Ausstellung von Bewerbungskosten

Pauschale Kosten für E-Mail-Bewerbungen (geschätzt) 2,50 EUR
- Bewerbung bei Firma A, Frankfurt
- Bewerbung bei Firma B, Alzey
- Bewerbung bei Firma C, Hanau
Summe gesamt                                                                                                                  7,50 EUR

Fahrten zum Vorstellungsgespräch Firma B in Hanau am 31.10.
35 km x 2 x 0,30 EUR                                                                                                 10,50 EUR

Parkgebühren in Hanau lt. Beleg                                                                           2,50 EUR

Sonstige Kosten:
Anschaffung Drucker                                                                                                 89,00 EUR
Fahrtkosten zur Anschaffung des Druckers:
8 km x 2 x 0,30 EUR                                                                                                       4,80 EUR
5 Fachzeitschriften wegen Stellenmarkt  (5 x 10,50 EUR)                  52,50 EUR

Besuch der Jobmesse Interjob in Köln am 17.09.
Eintritt Jobmesse                                                                                                        12,00 EUR
Fahrkosten nach Köln 189 km x 2 x 0,30 EUR                                         113,40 EUR
Verpflegungspauschale über 8 Std. Abwesenheit                                    14,00 EUR
Parkgebühren Messegelände                                                                               10,00 EUR

Bewerbungsfoto                                                                                                          85,00 EUR

Gesamte Bewerbungskosten / Anlage N                                                    401,20 EUR


 


Was ist noch zu beachten?

Auch wenn Sie sich für die oben erwähnte Vereinfachungsregel entscheiden, ist es ratsam, dem Finanzamt den Schriftverkehr (Zu- bzw. Absagen der Firmen) als Nachweis der Bewerbungskosten beizufügen.

Alle weiteren Kosten sind durch Belege nachzuweisen. Die Entfernungsberechnungen für die Fahrtkosten können im Internet recherchiert und in die Aufstellung integriert werden.

Wenn Sie Verpflegungspauschalen ansetzen, schreiben Sie die Uhrzeiten Ihrer Abwesenheit von zuhause dazu. So ersparen Sie sich lästige Nachfragen vom Finanzamt.

Thermobelege kopieren Sie am besten, da die Tinte schnell verblasst und nach einigen Monaten nicht mehr gut lesbar ist.

Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu beantragen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Das liegt daran, dass das Arbeitslosengeld steuerfrei ist. Kosten sind nur als Werbungskosten abziehbar, wenn sie in Zusammenhang mit zu versteuerten Einnahmen stehen.
Die Fahrtkosten zur Agentur für Arbeit, die sich rein um die Jobsuche drehen, sind dagegen in der Steuererklärung abziehbar. Kosten für Kleidung und Frisör werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Auch Benzinquittungen sind nicht absetzbar. Die Fahrtkosten sind mit 0,30 EUR/km (Motorrad, Mofa, Roller 0,20 EUR/km) abgegolten. Übrigens: Die Kosten für unsere Bewerbungs-Pakete können Sie auch als Bewerbungskosten absetzen.


Wann wirken sich Ihre Bewerbungskosten aus?

1. Sie haben die entstandenen Kosten bereits erstattet bekommen
Fahrtkosten und Übernachtungskosten zum Vorstellungsgespräch werden manchmal von den Unternehmen getragen. Falls Ihnen bereits die Kosten von anderer Stelle erstattet wurden, ist ein Ansatz als Werbungskosten nicht mehr möglich. Das gleiche gilt, wenn Sie eine Kostenerstattung von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Arbeitsagentur erstattet maximal 260 Euro der Bewerbungskosten im Jahr. Wenn Sie nur Teilerstattungen erhalten, können Sie immerhin noch den Differenzbetrag in der Steuererklärung ansetzen.

2. Sie hatten das ganze Kalenderjahr keinen Lohnsteuerabzug
Als Arbeitnehmer erhalten Sie Gehalt und Ihr Arbeitgeber führt für Sie monatlich die anfallende Lohnsteuer ab. Wenn es gut läuft, erhalten Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung einen Teil Ihrer abgeführten Lohnsteuer wieder zurück. Je mehr Werbungskosten Sie vorweisen, desto höher kann die Rückzahlung sein. Wenn Sie das ganze Jahr keinen Lohnsteuerabzug hatten, zum Beispiel weil Sie arbeitslos oder geringfügig beschäftigt waren, können Sie keine Steuererstattung erhalten. Es wird nur erstattet, was vorher abgeführt wurde. Wenn Sie im ganzen Jahr keine Gehaltszahlungen hatten, prüfen sie einen Ansatz als vorweggenommene Werbungskosten. Vorweggenommene Werbungskosten werden mit künftigen Einkünften verrechnet.

Der Staat billigt jedem Steuerpflichtigem ohne Nachweis eine Werbungskostenpauschale zu. Diese liegt 2023 bei 1.230 EUR.

Sollten Sie keine weiteren Werbungskosten im Gepäck haben, wirken sich Ihre Bewerbungskosten erst ab dem 1.231. Euro aus. Aber häufig haben Arbeitnehmer schon durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte deutlich höhere Werbungskosten als die gesetzliche Pauschale. Dann wirken sich Bewerbungskosten in jedem Falle aus.

Ist die Summe Ihrer Werbungskosten als Arbeitnehmer höher als 1.230 EUR im Veranlagungsjahr, müssen alle Bewerbungskosten ab dem ersten Euro nachgewiesen werden. Oft läppert sich mehr zusammen als gedacht. Vor allem die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen stellen häufig einen nicht unerheblichen Posten dar.

 

Häufige Fragen: FAQ zu Bewerbungskosten absetzen

Was kann ich an Bewerbungskosten absetzen?
Papier, Umschläge, Bewerbungsmappen, Porto, Bewerbungsfotos, Telefon- und Internetkosten (geschätzter Anteil), Beglaubigungskosten, Kopien, Übersetzungskosten, Arbeitsmittel (PC, Drucker, Tisch, Stuhl, Lampe), Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit 0,30 Euro/gefahrenem km, Parkgebühren, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrtkosten zu Bewerbungsseminaren, Fahrtkosten zur Beschaffung von Arbeitsmitteln (über 800,00 Euro netto nur als Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer), Verpflegungspauschalen zu Vorstellungsgesprächen oder zu Fortbildungen, wenn die Abwesenheit von zu Hause mindestens über 8 Stunden beträgt, Übernachtungskosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Stellenanzeigen, Fachliteratur, Teilnehmergebühren für Bewerbertrainings, Unfallkosten auf dem Weg zum Vorstellungsgespräch

Wo gebe ich Bewerbungskosten in der Steuererklärung an?
Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Wer viele verschiedene Bewerbungskosten nachweist, sollte eine separate Aufstellung der Kosten machen, z.B. in einer Exceltabelle, die er der Anlage N beifügt. Im Steuerformular ist der Platz für „Weitere Werbungskosten“ sehr begrenzt. Achtung: Tragen sie nur Kosten ein, die bisher noch nicht von anderer Stelle ersetzt wurden (z.B. von Arbeitgebern oder von der Arbeitsagentur). Beachte: Bewerbungskosten wirken sich erst aus, wenn die Summe aller Werbungskosten (Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte … etc. + Bewerbungskosten) des gesamten Kalenderjahres insgesamt 1.230 Euro übersteigen. Ist das nicht der Fall, lohnt sich Arbeit für eine Zusammenstellung nicht.

Was sind Bewerbungskosten?
Alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Bewerbung oder einer Bewerbungsphase entstehen, können im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden und vermindern die Steuerzahllast bei der Einkommensteuer. Die Bewerbungskosten werden auf der Rückseite der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“ eingetragen. Die Mühe lohnt sich nur, wenn die Summe aller Werbungskosten des Veranlagungszeitraumes insgesamt 1.230 Euro übersteigt. Ansonsten werden die Werbungskosten vom Arbeitnehmerpauschbetrag geschluckt. Sammeln Sie in der Bewerbungsphase von Anfang an alle Belege, da die Kosten dem Finanzamt nachgewiesen werden müssen.

Wer erstattet mir Bewerbungskosten?
1. Erstattung über die Steuererklärung: Bewerbungskosten werden bei der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt. Dies gilt nur für Bewerbungskosten, die bisher nicht von anderer Stelle erstattet wurden. Dabei ist zu beachten, dass über die Steuerersparnis die Kosten nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes erstattet werden. Beispiel: Jens hatte im letzten Jahr 1.230 Euro Bewerbungskosten, die er bei seiner persönlichen Steuererklärung geltend macht. Seine Werbungskosten betragen insgesamt 5.000 Euro. Sein persönlicher Steuersatz für das Jahr liegt bei 26,31 %. Das bedeutet, von den 1.230 Euro Bewerbungskosten erhält er von Finanzamt ca. 25 %, also etwa 300 Euro an Steuerersparnis. 2. Erstattung von den Firmen: Wer eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält, hat einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, insbesondere der Fahrt- und Übernachtungskosten. In der Praxis wird das selten umgesetzt. Arbeitgeber können vorab mitteilen, dass Sie keine Kosten erstatten. Damit ist ein etwaiger Anspruch des Bewerbers vom Tisch. 3. Erstattung von der Agentur für Arbeit: Die Arbeitsagentur kann Bewerbungskosten auf Antrag erstatten. Einen Rechtsanspruch hierfür gibt es nicht. Der Höchstbetrag für Kosten, die in Zusammenhang mit Bewerbungskosten pro Jahr erstattet werden darf, beträgt 260 Euro.

 

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Sabine Ratermann