"Ich bin dann mal weg!"

 So kündigen Sie als Arbeitnehmer

 

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Kündigung als Arbeitnehmer


Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer

Natürlich stellt sich spontan ein absolutes Hochgefühl ein, wenn Ihr Bewerbungsschreiben erfolgreich war. Und das zurecht – und auf jeden Fall sollten Sie Ihren Erfolg ausgelassen feiern. Doch eine letzte Hürde müssen Sie erst noch elegant nehmen – Ihre Kündigung beim aktuellen Arbeitgeber. Und nicht jeder ist hier cool bei der Sache. Für jeden zweiten ist der Gang zum Chef mit erheblichen Bauchschmerzen verbunden.

Umso wichtiger ist es, sich auf die Kündigung entsprechend vorzubereiten. Das gilt gleichermaßen für ein Kündigungsgespräch, als auch für die schriftliche Kündigung.

 

 

 



Die häufigsten Kündigungsgründe für Arbeitnehmer


       zu schlechte Bezahlung

       zu wenig Jahresurlaub

       Karriere vorantreiben durch Stellenwechsel


       permanente Benachteiligung / Unzufriedenheit

       nervige Kollegen / schlechtes Arbeitsklima


       zu wenig Wertschätzung durch den Chef


       Mobbing / sexuelle Belästigung

       kein Ausgleich für Überstunden

       Führungsschwäche des Chefs / Ungerechtigkeiten


       hoher Leistungsdruck


       fehlende Anreize


       keine flexiblen Arbeitsmodelle


       Unternehmen steht vor der Pleite


       familiäre Gründe


       gesundheitliche Gründe



Diplomatie ist Gold - Verhalten bei der Kündigung als Arbeitnehmer

Eine Kündigung ist in der Regel eine emotionale Sache. Das liegt einerseits daran, dass Sie viel Lebenszeit und Herzblut in das Unternehmen eingebracht haben. Und daran, dass sich nach diesem Schritt vieles für Sie ändern wird.

Allerdings gilt das gleiche für Ihren Arbeitgeber. Schließlich muss erst ein adäquater Ersatz für Sie gefunden und eine aufwendige Einarbeitungszeit absolviert werden. Und ob das auf Anhieb gelingt, steht in den Sternen. Nicht zu vergessen die Angst, dass Sie wertvolles Knowhow oder zahlungskräftige Kunden mitnehmen. Ihre Initiative bringt für den Arbeitgeber jede Menge Unannehmlichkeiten!

Ganz gleich, mit welchen Gefühlen Sie aus dem Unternehmen ausscheiden – entscheiden Sie sich für einen seriösen Abgang. Natürlich ist eine Kündigung die perfekte Möglichkeit, alles Angestaute herauszulassen, um sich richtig Luft zu machen. Auch wenn die Erleichterung für einige Stunden anhält, zu empfehlen ist es nicht.

Zum einen müssen Sie noch Ihre Restarbeitstage absolvieren, was ohnehin schwer genug ist. Denn ab dem Bekanntwerden der Kündigung sind Sie in der Firma so eine Art Alien und gehören nicht mehr richtig dazu. Zum anderen vergessen Sie nicht, dass Sie noch von Ihrem Arbeitgeber ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis erwarten.

Es ist sinnvoll, bis zuletzt eine gute Miene zu machen und sich ohne Vorwürfe zu verabschieden. Auch wenn es schwerfällt, scheiden Sie so korrekt wie möglich aus! Ihr Unmut verbraucht nur Energien, die Sie ab jetzt sinnvoller einsetzen können.


Die schriftliche Kündigung als Arbeitnehmer

Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist im BGB (§§ 622 ff.) geregelt. Hier sind einige Dinge zu beachten, damit Ihre Kündigung ohne Extrakapitel rechtskräftig wird.


    Definition: Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Kündigende das laufende Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten entweder sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet.          

 
Ihr Wille ist entscheidend. Das gute: eine Einwilligung benötigen Sie nicht. Das wäre auch noch schöner! Häufig sucht der Arbeitgeber das Gespräch, um zu ergründen, warum der Arbeitnehmer weg will. Sein letzter Trumpf ist es, mit dem Scheckbuch zu wedeln und einen neuen Gehaltsvorschlag zu unterbreiten. Überlegen Sie sich gut, ob Sie auf das Gegenangebot eingehen. Unter Umständen bleibt ein übler Nachgeschmack, wenn Sie trotz Kündigung bleiben.

Wenn Sie kündigen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber noch in den verbleibenden Tagen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Damit der Zeitraum so kurz wie möglich ausfällt, hilft es, rechtzeitig vor der Kündigung ein dickes Polster an Resturlaub zu sammeln. Auf Ihren Resturlaub haben Sie absolut Anspruch.


Wichtige Bestandteile einer schriftlichen Kündigung als Arbeitnehmer



Wichtige Bestandteile einer schriftlichen Kündigung


Immer wieder kommt es vor den Arbeitsgerichten zu Rechtsstreitigkeiten, weil eine schriftliche Kündigung nicht alle wichtigen Vorgaben erfüllt. Dabei ist es nicht schwer, eine rechtskonforme Kündigung zu schreiben. Ein kurzer Brief mit allen relevanten Informationen in fünf, sechs Sätzen ist ausreichend.

Ein Kündigungsschreiben sollte kurz und prägnant sein - es ist besser, auf ausschweifende Ausführungen zu verzichten. Beschränken Sie sich auf die wesentlichen Fakten, je sachlicher, desto besser!
 

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
(geregelt in § 623 BGB)

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

So dürfen Sie Ihre Kündigung nicht übermitteln

     mündlich im Gespräch

     per Telefon

     schriftlich per E-Mail

     schriftlich per Fax

     schriftlich per WhatsApp

     schriftlich über Social Media



Die Details zum Kündigungsschreiben


Selbstverständlich gehören Ihre persönlichen Daten, wie der vollständige Name, Ihre postalische Adresse und Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) in den Briefkopf Ihres Kündigungsschreibens. So wird sichergestellt, dass Ihre Kündigung Ihnen zugeordnet werden kann.

Eine korrekte Unternehmensanschrift gehört in jeden Brief, auch wenn es sich um eine Kündigung handelt. Selbst wenn Sie den Brief persönlich abgeben, sollten Sie die Adresse vollständig ausfüllen, damit im Nachgang belegt ist, was und wo gekündigt wird.

Natürlich muss Ihre Kündigung ein aktuelles Datum enthalten. Zwar hat das Briefdatum keinerlei Relevanz für die Kündigungsfrist. Für die Fristwahrung, in wie weit Ihre Kündigung fristgerecht eingeht, ist entscheidend, wann das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugeht. Trotzdem kann es im Streitfall wichtig sein zu beweisen, wann die Kündigung von Ihnen verfasst wurde.

Auf jeden Fall sollte aus dem Betreff hervorgehen, dass es sich bei dem Anschreiben um eine Kündigung handelt. So kann der Empfänger den Inhalt und die Wichtigkeit des Schreibens schnell und präzise einordnen. Und das ist in Ihrem eigenen Interesse. Die Formulierung „Kündigung meines Arbeitsvertrags zum xx.yy.zzzz“ wäre ein sinnvoller Betreff. Bei einem zweizeiligen Betreff wird noch die Personalnummer aufgeführt. Vor allem in einem großen Unternehmen ergibt das Sinn.

Eine alternative Formulierung lautet: „Kündigung meines Arbeitsvertrags vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz“

Da Sie mit dem Unternehmen vertraut sind, fällt die Wahl des passenden Ansprechpartners für Ihre Kündigung nicht schwer. Damit fällt es leicht, die Anrede korrekt zu personalisieren. In kleineren Firmen kommt der Chef infrage, in größeren Unternehmen die Geschäftsleitung oder der Personalverantwortliche. Es erklärt sich von selbst, dass die allgemeine Formulierung „Sehr geehrte Damen und Herren“ nicht ideal ist. Richten Sie Ihre Kündigung direkt an die zuständige Person. „Sehr geehrter Herr/Frau Mauss,“.

Beginnen Sie gleich im Einleitungssatz Ihres Kündigungsschreibens mit der Kernbotschaft: „Mit diesem Schreiben kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungstermin.“

Versuchen Sie auf keinen Fall, weit auszuholen und umständlich auf Ihren Kündigungswunsch hinzuformulieren, nur um nicht unhöflich zu wirken. Geben Sie dem Leser keinerlei Spielraum, Ihre Kündigung falsch zu interpretieren.

Fatal sind Formulierungen wie „ich würde gerne kündigen“. Aus diesen Worten geht nicht klar hervor, dass Sie schon fest entschlossen sind. Wer die Worte auf die Goldwaage legt, denkt, Sie würden gerne kündigen – tun es aber noch nicht! Deshalb ist es von hoher Wichtigkeit, dass Sie Ihre Kündigungsaussage eindeutig kundtun.

Immer wieder ein großer Streitpunkt bei Kündigungsauseinandersetzungen ist die Berechnung der Kündigungsfrist. Um Missverständnissen vorzubeugen, legen Sie im Kündigungsschreiben dar, wie Sie Ihre Kündigungsfrist selbst sehen und berechnen. „Laut § 622 (1) BGB beträgt meine Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende, sodass mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen am 30.xx.zzzz endet.“


Grundsätzlich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
(geregelt in § 622 (1) BGB)

 „Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

      Beispiel
            Wenn Sie am 5. Mai die Kündigung schreiben und
            persönlich übergeben, dann können Sie frühestens zum
            15. Juni gehen.


Besonderheiten:

falls abweichende Regelung im Tarifvertrag:
- es gilt die Regelung aus dem Tarifvertrag

falls abweichende Regelung im Arbeitsvertrag:
1. gilt nur für Unternehmen, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen
2. gilt für vorübergehend eingestellte Aushilfen (unter 3 Monate)
- es gilt die Regelung aus dem Arbeitsvertrag

Während der Probezeit:
- Kündigungsfrist nur 2 Wochen
 
Mit entscheidend für Ihren Abgang aus dem Unternehmen ist nicht nur das Ende der Kündigungsfrist – denn bis dahin werden Sie bezahlt. Auch Ihr letzter Arbeitstag ist von Bedeutung, vor allem für Sie! Denn ab dann haben Sie frei. In der Regel weichen beide Tage voneinander ab.

Ihr letzter Arbeitstag berechnet sich aus dem Ende der Kündigungsfrist abzüglich des Ihnen noch zustehenden Resturlaubes. Wenn es Ihnen zu umständlich ist, den letzten Arbeitstag und Ihren verbleibenden Resturlaub zu berechnen, können Sie es auch Ihrem Arbeitgeber überlassen, Ihnen die errechneten Fakten mitzuteilen. Schreiben Sie: „Bitte teilen Sie mir mit, wann mein letzter Arbeitstag unter Berücksichtigung des noch ausstehenden Resturlaubs ist.“

In jedem Falle ist es empfehlenswert, den zustehenden Resturlaub und den letzten Arbeitstag selbst auszurechnen. Es ist von Vorteil, wenn man die Fäden in der Hand hält und weiß, was Sache ist. Da ein Urlaubstag mehr ein kostbares Gut ist, sollten Sie die Kontrolle behalten und zeigen, dass Sie mitdenken: „Nach meiner Berechnung habe ich noch Anspruch auf 12 Tage Resturlaub, sodass mein letzter Arbeitstag in Ihrer Firma am xx.yy.zzzz ist.“


So berechnen Sie Ihren Resturlaub


Viele Arbeitnehmer berechnen Ihren Resturlaub falsch, wenn das Arbeitsverhältnis unterjährig endet. Wer die Urlaubstage nur zwölftelt und mit den betroffenen Monaten multipliziert, verschenkt unter Umständen viele schöne freie Tage! Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen zu werfen.

Mindesturlaub nach § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz)
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Unter dem Mindesturlaub geht nichts!

   Bei einer 5-Tage-Woche sind 20 Urlaubstage Pflicht.
   Bei einer 6-Tage-Woche sind 24 Urlaubstage Pflicht.

Viele Arbeitgeber vereinbaren im Arbeitsvertrag freiwillig mehr Urlaubstage, als Sie müssen.
 

Regelung, wenn Sie bis einschließlich 30.06. gehen

Wenn Sie in der ersten Jahreshälfte kündigen, wird der Resturlaub klassisch zeitanteilig berechnet (§ 5 (1c) BUrlG)

          Beispiel                 

             - 32 Tage Anspruch auf Jahresurlaub
             - Ende der Kündigungsfrist am 30.04.
             - Resturlaub für 4 Monate: 32 Tage : 12 x 4 = 10,66 Resttage
               (Bruchteile über 0,5 werden aufgerundet, unter
               0,5 abgerundet)

 


Regelung, wenn Sie nach dem 30.06. gehen

Wenn Sie in der zweiten Jahreshälfte gehen, und Ihr Arbeitsverhältnis bereits am 01.01. bestand, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresmindesturlaub, auch wenn Sie nicht bis Ende Dezember arbeiten.

Aber Achtung! Das gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub! Um zu prüfen, ob das auch für Ihren Mehrurlaub gilt, müssen Sie erst in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen. Steht dort irgendwo, dass Ihr Urlaubsanspruch nur zeitanteilig gewährt wird (=pro rata temporis), dann muss zumindest für die Tage des Mehrurlaubs zeitanteilig gerechnet werden. Die Tage des Mindesturlaubs gibt aber voll! Fehlt diese Klausel dagegen, erhalten Sie auch den freiwillig zugestandenen Urlaub voll.

          Beispiel                 

               - 32 Tage Anspruch auf Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche
               - Ende der Kündigungsfrist am 31.07.
               - im Arbeitsvertrag steht keine pro rata temporis Klausel
               - Resturlaub 20 Tage gesetzlicher Urlaub + 12 Tage
                 vertraglicher Urlaub
               - Berechneter Resturlaub 32 Tage

 
Ganz wichtig ist es, eine Kündigungsbestätigung anzufordern. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass die Kündigung angekommen ist und ins Rollen kommt. Vor allem, wenn Sie den Postweg nutzen und das Anschreiben nicht persönlich überreichen, muss eine Bestätigung her.

„Bitte bestätigen Sie den Erhalt meiner Kündigung schriftlich.“
Noch besser ist es, wenn Sie sich nicht nur den Kündigungseingang bestätigen lassen, sondern auch das Austrittsdatum, den zustehenden Resturlaub und Ihren letzten Arbeitstag.

„Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung, sowie den Tag, an dem mein Arbeitsverhältnis endet. Und teilen Sie mir den noch zustehenden Resturlaub und, daraus resultierend, meinen letzten Arbeitstag mit.“

Wenn Sie die schriftliche Kündigung persönlich übergeben, ist es ausreichend, wenn Sie sich die Aushändigung quittieren lassen.

Auch heute noch gilt: kein Lebenslauf ohne Arbeitszeugnis auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist spätestens mit der Kündigung auch das nächste Arbeitszeugnis fällig. Tatsächlich haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis enthält das qualifizierte Zeugnis auch eine Beurteilung Ihrer sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen.

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Ihnen ohne Aufforderung ein Arbeitszeugnis ausgehändigt wird. Aber die ungeliebte Aufgabe wird von den Chefs gerne verdrängt, sodass es sinnvoll ist, rechtzeitig darauf hinzuweisen. Klar ist, alles was Sie nach Zugang Ihrer Kündigung verlangen, hat künftig für die Firma nur noch untergeordnete Relevanz.
Also formulieren Sie: „Bitte händigen Sie mir spätestens an meinem letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“

Ihre Kündigung funktioniert auch ohne Dank. Aber: Zeigen auf jeden Fall Größe auf den letzten Metern. Ganz gleich, was war, es gab eine gemeinsame Wegstrecke, und ein paar freundliche, versöhnliche Worte haben noch nie jemandem geschadet. „Vielen Dank für die langjährige Zusammenarbeit.“ Oder „Ich bedanke mich für die erfolgreiche Zusammenarbeit in Ihrem Unternehmen.“

Das Wort „herzlich“ würde ich in dem Zusammenhang vermeiden, das gehört eher nicht dazu, wenn man auseinandergeht. Alternativ schreiben Sie „vielmals“. Wer im Guten geht und eine großartige, inspirierende Zeit dort hinter sich gebracht hat, kann beim Thema Dank etwas dicker auftragen!

Bleiben Sie bei der Grußformel neutral: „Mit freundlichen Grüßen“.

Damit die Kündigung rechtskräftig wird, sollten Sie bei Ihrer Unterschrift achtsam sein. Hier sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

So unterschreiben Sie die Kündigung richtig

        Die Unterschrift muss eigenhändig sein
                   (der mit Tastatur getippt Name oder ein Unterschriftstempel ist
                    nicht ausreichend)

       Die Unterschrift muss den Nachnamen enthalten
                    (nur der Vorname ist in der Regel nicht ausreichend)

       Die Unterschrift muss zugeordnet werden können
                   (mit der Lesbarkeit von Unterschriften ist das so eine Sache)

      Die Unterschrift darf nicht gescannt und als Schnipsel
                   eingefügt worden sein

 


Die Angabe eines Kündigungsgrunds als Arbeitnehmer

Die gute Nachricht ist – Sie brauchen keinen Kündigungsgrund anzugeben, damit Ihre Kündigung rechtswirksam wird. Deshalb sollten Sie in Ihrer schriftlichen Kündigung neutral bleiben, und keine Aussage über den Ausscheidungsgrund machen. Da Sie lange und eng mit den Kollegen und Ihrem Vorgesetzten zusammengearbeitet haben, können die sich ohnehin denken, warum Sie nicht bleiben.

Anders verhält es sich bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung. Bei der fristlosen Kündigung ist, im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, das Arbeitsverhältnis sofort beendet – eine Kündigungsfrist braucht hier nicht mehr eingehalten zu werden.

Allerdings ist eine fristlose Kündigung nur unter gravierenden Gründen möglich, nämlich dann, wenn ein Weiterarbeiten nicht mehr zuzumuten ist.


Gründe für die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer



      wenn Lohn / Gehalt trotz Abmahnung nicht bezahlt werden

      wenn der Arbeitnehmer groben Beleidigungen ausgesetzt wird

      wenn der Arbeitnehmer sexuell belästigt wird

      wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bedroht wird

       wenn der gesetzliche Arbeitsschutz nicht eingehalten wird

      wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Tätlichkeiten 
             ausgesetzt wird


     Liegt eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers vor, braucht zwar
             zunächst kein Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben genannt
             werden.

             Aber auf Nachfrage des Arbeitgebers ist der Kündigungsgrund
             unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das ist auch nach-
             vollziehbar, denn aufgrund der besonderen Härte muss der
             Kündigungsgrund transparent sein.    

 

 

Zustellung der Kündigung als Arbeitnehmer

Die Wirksamkeit einer Kündigung startet mit dem Zugang beim Empfänger. Wird die Kündigung persönlich überreicht und quittiert, ist der Zugang unproblematisch.

Schwieriger ist der Zugang, wenn die Kündigung per Post geschickt wird. In diesem Fall wird die Kündigung in dem Moment wirksam, indem sie in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt. Um es konkret zu machen, in den Briefkasten des Adressaten. Es ist davon auszugehen, dass unter normalen Voraussetzungen ein Briefkasten an jedem Werktag Vormittag geleert wird.


  Beispiel

Wird die Kündigung persönlich Dienstagsabends um 22 Uhr in den Briefkasten des Unternehmens geworfen, gilt sie am Mittwochvormittag als zugegangen, da vormittags üblicherweise geleert wird. Ob der Briefkasten dann auch tatsächlich geleert wird, ist hierbei nicht mehr entscheidend.

 

Beginn der Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag NACH dem Zugang zu laufen.


Das Kündigungsgespräch als Arbeitnehmer

Wenn Sie mündlich kündigen, ist Ihre Kündigung nicht rechtswirksam. Trotzdem ist es üblich, neben der schriftlichen Kündigung auch in einem Gespräch die Kündigung anzusprechen.

Spätestens hier wird der Kündigungsgrund kommuniziert. Sind Sie sich vorher im Klaren, wie offen Sie über Ihre Wechselgründe sprechen möchten oder ob Sie sich lieber mit neutralen Aussagen aus der Affäre ziehen. Es hat sich bewährt, so ehrlich und authentisch wie möglich zu sein – ohne zu verletzen.

Ein Kündigungsgespräch ist kein normales Gespräch. Deshalb ist der Zeitpunkt für ein Kündigungsgespräch sorgfältig auszuwählen. Versuchen Sie einen ruhigen Moment abzupassen oder sich, noch besser, einen Termin geben zu lassen. Es gestaltet sich schwierig, ein Kündigungsgespräch zu führen, wenn dauernd Störungen dazwischenkommen.

Wenn Sie mehrere Punkte ansprechen, kann es nicht schaden, wenn Sie sich mit einem Spickzettel bewaffnen, damit nichts vergessen geht. Wie bei der schriftlichen Kündigung sollten Sie hier unmittelbar und ohne Umschweife zum Punkt kommen.

Wenn Sie einen offenen Schlagabtausch suchen, sollten Sie bis zum Ende des letzten Arbeitstages warten.

Fazit zum Kündigungsschreiben Arbeitnehmer

Um eine rechtskräftige Kündigung zu schreiben, müssen Sie einige Basics beachten. Es ist unabdingbar, schriftlich zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Ein Kündigungsgespräch wird sich nicht vermeiden lassen. Treffen Sie dafür alle Vorbereitungen und bleiben Sie diplomatisch. Sammeln Sie rechtzeitig ein Polster an Resturlaubstagen, um die Arbeitszeit nach der Kündigung kurzzuhalten. Beschränken Sie sich im Kündigungsschreiben auf das Wesentliche und formulieren Sie eindeutig. Berechnen Sie Ihren Resturlaub und die Kündigungsfrist. Bitten Sie um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Unterschreiben Sie original (nicht digital) mit Vor- und Zunamen.

 

Häufige Fragen: FAQs zum Kündigungsschreiben

Was schreibe ich in ein Kündigungsschreiben?
1. Absender 2. Korrekte Unternehmensanschrift 3. Aktuelles Datum mit Wohnort 4. Betreff, der das Wort Kündigung enthält, 5. Personalisierte Anrede 6. Kündigungsaussage: „..ich kündige zum …“ 7. Kündigungsfrist: „..meine Kündigungsfrist beginnt …“ 8. Resturlaub und letzter Arbeitstag: „..nach meinen Berechnungen ..“ 9. Kündigungsbestätigung: „..bitte bestätigen Sie ..“ 10. Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses: „.. bitte senden Sie mir ..“ 11. Dank für die Zusammenarbeit aussprechen, 12. Grußformel, 13. Unterschrift

Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitnehmer?
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Mündlich, telefonisch oder per E-Mail ist die Kündigung nicht wirksam! Bei der Kündigung ist es sinnvoll, nüchtern und emotionslos um die Beendigung des laufenden Arbeitsverhältnisses zu bitten. Es ist besser, den Kündigungsgrund in einem Gespräch zu kommunizieren und nicht im Kündigungsschreiben. Teilen Sie mit, zu welchem Termin Sie kündigen. Falls Sie Ihre Kündigungsfrist berechnet haben, können Sie darlegen, ab wann Ihre Kündigungsfrist läuft. Der Arbeitgeber wird das überprüfen. Gleiches gilt für die Berechnung des Resturlaubes und des letzten Arbeitstags. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, auch darauf können Sie im Kündigungsschreiben eingehen. Falls möglich, bedanken Sie sich für die Zusammenarbeit. Wichtig ist die handschriftliche Unterschrift. Ein getippter Name ist nicht ausreichend!

Was muss ich beachten, wenn ich meine Arbeitsstelle kündige?
1. Die Kündigungsfrist muss beachtet werden. Die Kündigungsfrist richtet sich entweder nach dem Arbeitsvertrag. Falls dort nichts geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. 2. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen.

Was ist eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Kündigende das laufende Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten entweder sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet.

Text für eine schriftliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
„Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt meiner Kündigung, sowie den Tag, an dem mein Arbeitsverhältnis endet. Und teilen Sie mir den noch zustehenden Resturlaub und, daraus resultierend, meinen letzten Arbeitstag mit. Bitte händigen Sie mir spätestens an meinem letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.“

 

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Sabine Ratermann